Berghütte im Winter
In der kalten Jahreszeit steht neben der Passauer Hütte ein kleiner Winterraum zur Verfügung. Foto: Michael Faber
Was euch erwartet und was ihr beachten müsst

Der Winterraum

In der kalten Jahreszeit von September bis März sind viele Hütten nicht geöffnet, trotzdem erfordern lange Skitouren, Durchquerungen oder Wetterumschwünge einen Schutzraum. Deshalb bieten viele Hütten einen Winterraum an.

Dieser funktioniert im Prinzip wie eine Selbstversorgerhütte, ist aber rustikaler. Das heißt die Anzahl der Bettenlager und der Aufenthaltsraum ist beschränkt und die Ausstattung auf das Nötigste reduziert.

Ausstattung von Winterräumen

Neben den Bettenlagern bieten die meisten Winterräume eine Kochmöglichkeit, Stühle und einen Tisch, Brennholz, Geschirr und eine kleine Kasse. Allerdings ist nicht jeder Winterraum gleich ausgestattet. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor der Tour genau über die Ausstattung auf der Webseiten der Hütte und der zugehörigen Sektion informiert. Sollte zum Beispiel keine Kochmöglichkeit vorhanden sein, muss ein eigener Kocher mitgebracht werden.

Manche Winterräume nutzen eine kleine Solaranlage, die Elektrizität spendet und für Licht sorgt. Jedoch sind solche Winterräume die Ausnahme und nicht der Standard. Obendrein kann die Solaranlage verschneit und dadurch unbenutzbar sein.

Was sollte neben der Bergsteigerausrüstung mitgenommen werden? Besonders bei kälteren Temperaturen empfiehlt sich ein eigener Schlafsack. Auch Geschirr ist häufig nur spärlich vorhanden, weshalb ein eigener Becher und Besteck ratsam sind. Und Essen? Winterräume sind eine Einrichtung für die Zeit, in der die Hütte nicht bewirtschaftet ist. Das heißt, die Verpflegung muss selber hochgetragen und zubereitet werden.

Im Winterraum gibt es ein paar Regeln zu beachten. Foto: DAV/Archiv

Die Nutzung des Winterraums

Der Aufenthalt in einem Winterraum erfordert Eigeninitiative. Nichtsdestotrotz kostet die Übernachtung ein kleines Entgelt, denn der Hüttenwirt und/oder die hüttenbesitzende Sektion müssen sich um den Erhalt des Raumes kümmern. Dazu gehört zum Beispiel die Versorgung mit Brennholz. In der Hütten- und Tarifordnung des DAV sind die Winterraumtarife festgelegt. Die Obergrenze für Erwachsene liegt bei 15,00 €, für Junioren bei 12,00 € und für Jugend bei 7,00 €. Wie erwähnt, befindet sich in den meisten Winterräumen eine kleine Kasse, in die der Betrag einzuzahlen ist. Sollte man das nötige Kleingeld unpassend oder nicht zur Hand haben, ist es oft möglich den Betrag nachträglich zu überweisen. Die Sektion der Hütte gibt Auskunft über die Bankverbindung.

Was ist ein Winterraum nicht? Ein Winterraum ist keine Privatdisco, in der ungehemmt gefeiert werden kann. Auch ist er keine Unterkunft auf lange Zeit, um das Eremitenleben zu genießen. Er dient ausschließlich als Schutzhütte für Bergsteiger*innen auf geplanten Touren oder in Notfällen.

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