Vollzugshinweise zum Mountainbiken in Bayern
DAV unterstreicht seine Forderungen in Gespräch mit Umweltminister Glauber
12.03.2021, 12:00 Uhr
Die am 16.12.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichte Vollzugsbekanntmachung soll die geltenden Regelungen für die Erholung in der Natur und insbesondere zum Radfahren in Bayern präziser auslegen. In einer Stellungnahme kritisiert der Deutsche Alpenverein verschiedene Punkte der nun veröffentlichten, endgültigen Fassung der Vollzugshinweise und konnte seine Forderungen in einem Gespräch mit Umweltminister Glauber untermauern.
DAV setzt sich für Mountainbiker ein
Die Vollzugshinweise wurden aufgrund einer Forderung einer Unterarbeitsgruppe des Runden Tisches zum Volksbegehren Artenvielfalt entwickelt. Nach der Veröffentlichung hat der DAV intensive Gespräche mit anderen Verbänden – darunter die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB), der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) und der Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) – geführt, um Handlungsmöglichkeiten auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden.
Dabei ging es nicht nur um Inhalte, sondern auch um die Art und Weise der Reaktion.
Der Deutsche Alpenverein hat sich entschieden, an verschiedenen Punkten anzusetzen:
- in einem direkten Gespräch mit Herrn Umweltminister Glauber konnten wir unsere Sichtweise (s. Stellungnahme DAV zu Vollzugshinweisen [155 kb] ) darlegen und kritische Punkte ansprechen
- mit einem Schreiben an die Landratsämter in Bayern signalisieren wir unsere Unterstützung bei fachlichen Fragen zum Thema MTB
- die Sektionen und die relevanten Ansprechpartner und -partnerinnen werden über die Hintergründe der Vollzugshinweise und das weitere gemeinsame Vorgehen informiert
- weiterhin bleibt der DAV im Kontakt und im Austausch mit den anderen Verbänden
Was steckt dahinter?
Anliegen des Umweltministeriums ist es, mit diesen Vollzugshinweisen die geltenden Regelungen für die Erholung in der Natur und insbesondere zum Radfahren in Bayern präziser auszulegen. Es handelt sich dabei nicht um eine Gesetzesänderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes oder gar der Bayerischen Verfassung, sondern um „umfangreiche Ausführungen zur Umsetzung des Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG“. Dazu gehören zum Beispiel Ausführungen zur Wegeeigenschaft, Gleichstellung von Pedelecs mit Fahrrädern und Kriterien zur Beurteilung der Wegeeignung fürs Fahrradfahren. Die Entscheidung darüber, ob Wege für das Mountainbiken geeignet sind, liegt wie bisher bei den Unteren Naturschutzbehörden. Diese sind nun dazu aufgefordert, in Konfliktfällen Lösungen zu finden und dabei Anregungen betroffener Interessengruppen aufzunehmen.
Der DAV hat, wie andere Verbände (z.B. DIMB), eine kritische Stellungnahme zum Entwurf der Vollzugshinweise abgegeben, in der er Änderungsvorschläge für verschiedene Stellen des Papiers vorgeschlagen hat, die aus seiner Sicht anders dargestellt werden müssen.
Auch die endgültige, jetzt veröffentlichte Fassung der Vollzugshinweise trägt der Deutsche Alpenverein nicht mit, da seine Forderungen zu großen Teilen nicht übernommen wurden und er in einigen Punkten nicht einverstanden ist. In seiner Stellungnahme an das Umweltministerium (s. Stellungnahme DAV zu Vollzugshinweisen [155 kb] ) kritisiert der DAV vor allem folgende Punkte:
- Konkretisierung der Wegeeignung
- Gefährdung als Grund von Sperren
- Gemeinverträglichkeit
- Verfahrensweg zum Aufstellen von Sperrschildern
- Hinweis auf Ungeeignetheit des Weges durch Schilder
Zum Zeitpunkt des Entwurfs der Vollzugshinweise war im Kapitel der Wegeeignung das Fahren auf Singletrails noch nicht aufgeführt, deswegen konnte sich der DAV zu diesem Punkt in der Stellungnahme nicht äußern. Der Alpenverein lehnt eine definierte Wegebreite als geeignetes Kriterium der Wegeeignung ab. Insbesondere fordert der Deutsche Alpenverein, nach dem Vorbild des Projektes „Bergsport Mountainbike – nachhaltig in die Zukunft“, Runde Tische auf Landkreisebene mit allen Beteiligten zur Klärung der Wegeeignung einzuberufen.
Der DAV konnte zwischenzeitlich in einem sehr konstruktiven Gespräch mit dem bayerischen Umweltminister Glauber seine Forderungen untermauern.
Diese beinhalten, wie oben dargestellt, eine umfassende Einbindung von Akteuren rund ums Mountainbiken bei der vorgesehenen Evaluierung der Vollzugshinweise. Herr Staatsminister Glauber sagte dies zu. Außerdem äußerte der DAV den Wunsch nach einer Einbeziehung der Wegehalter bzw. Fahrradverbände bei der Überprüfung der Wegeeignung durch die unteren Naturschutzbehörden.
Das Ministerium wird nun über das weitere Vorgehen beraten und den Dialog mit dem DAV aufrechterhalten. Sozial- und naturverträgliche Lösungen rund um die Vollzugshinweise zu finden, liegt im Interesse aller Beteiligten.
Darüber hinaus steht der DAV weiterhin im intensiven Gespräch mit allen betroffenen Verbänden.
Kurz gefragt und geantwortet
Gibt es eine Änderung im bestehenden Gesetz?
Nein, die Vollzugshinweise sind keine Änderung der Verfassung oder des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Titel, 1.)
Sind Singletrails jetzt für Biker tabu?
Nein, hier muss nur in Bezug auf die Wegeeignung genauer hingeschaut werden, um dem Vorrangprinzip der Fußgänger gerecht zu werden (1.3.3.2, 20).
Dürfen Grundstücksbesitzer jetzt willkürlich Wege für’s Biken sperren?
Nein, es gilt nun eine Anzeigepflicht bei Wegesperrungen, welche wegen der erforderlichen Überprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde eine Hürde für Wegesperrungen darstellt (3.1.2;1ff)
(Entsprechende Stelle in den Vollzugshinweisen in Klammern)