Alpine Raumordnung

Die Alpen müssen gleichermaßen die Rolle als Wirtschafts-, Siedlungs-, Erholungs- und Naturraum erfüllen. Die Alpine Raumordnung versucht durch integrative Raumordnungs-Konzepte eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes mitzugestalten: das heißt unberührte alpine Natur für nächste Generationen bewahren, Biodiversität erhalten, gleichzeitig aber auch attraktive Wirtschaftsräume schaffen

Mit folgenden Positionen aus dem Grundsatzprogramm fordert der DAV die Entwicklung von integrativen Konzepten zum Erhalt der alpinen Natur und Landschaft.

Alpine Raumordnung weiterentwickeln und umsetzen

Die Alpen sind durch unterschiedliche räumliche Entwicklungen geprägt. In den Haupttälern und inneralpinen Becken lebt der überwiegende Teil der Bevölkerung, wird der Großteil der Arbeitsplätze angeboten und liegt die Mehrzahl der Verkehrswege. Die Haupttäler sind außerdem die Gunsträume für die Landwirtschaft und haben zugleich eine bedeutende Funktion für den Tourismus. Im Gegensatz zu diesen strukturell begünstigten Räumen stehen die benachteiligten Gebiete. Deren historisch gewachsene Strukturen sind durch Abwanderung und Funktionsverluste wie die Schließung von Nahversorgungseinrichtungen, die Aufgabe von Schulstätten oder mangelnde Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz gefährdet.

 Gleichzeitig nehmen die Nutzungsansprüche in vielen Bereichen weiterhin zu. Durch den Klimawandel steht der Alpenraum zusätzlich unter einem folgenreichen Veränderungsdruck. Aufbauend auf den Zielsetzungen der Alpenkonvention verlangen die Alpenvereine eine weitsichtige, überregionale Raumordnung, die die Natur- und Kulturgüter bewahrt und umwelt- sowie sozialverträgliche Wirtschaftsformen fördert.

Alpine Raumordnung: Handlungsfelder und Positionen

Raumordnung ganzheitlich angehen

Eine übergeordnete und verpflichtende Entwicklungs- und Raumplanung vernetzt die Bedürfnisse aus Tourismus, Verkehr, Sport, Kultur, Artenschutz, Klimaschutz und Berglandwirtschaft. Planungen und Vorhaben müssen sowohl kulturelle, soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigen, gleichzeitig natur- und umweltschutzspezifische Restriktionen respektieren.

Die Leitlinien der Protokolle der Alpenkonvention fließen genau so ein wie die rechtlichen Grundlagen von Schutzgebieten, wie z.B. die

  • Nationalen und länderspezifischen Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetze

  • Richtlinien des Schutzgebietsnetzwerks von Natura2000

  • FFH- und Vogelschutz-Richtlinien

  • EU-Wasserrahmenrichlinie

  • Nationalparkgesetze

Alle Nutzungsformen im Alpenraum müssen sich an Rahmenbedingungen orientieren, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der knappen und in ihrem Bestand gefährdeten natürlichen Ressourcen gewährleisten.

Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen

Alle raumbedeutsamen Vorhaben in den Alpen, einschließlich der Erweiterung bestehender Anlagen, müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), gegebenenfalls auch einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden, raumbedeutsame Programme darüber hinaus auch einer strategischen Umweltprüfung. Diese gesetzlichen Vorgaben und Maßstäbe müssen eingehalten werden und betroffene Interessensgruppen frühzeitig beteiligt werden. Die Ergebnisse jeder Umweltverträglichkeitsprüfung sind zu veröffentlichen, geeignetes Monitoring und transparente Erfolgskontrollen sind sicherzustellen.

Aktuelle Naturschutz- und UVP-Verfahren in den Alpen und Mittelgebirgen

Unerschlossene Räume und Wildnisgebiete raumplanerisch sichern

Die Alpen gehören zu den wenigen Landschaften in Mitteleuropa, in denen vom Menschen noch nahezu unbeeinflusste Wildnisgebiete existieren. Größere, zusammenhängende Räume, die weitgehend frei von technischer Infrastruktur sind, stellen neben ihrer Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt auch ein bevorzugtes Ziel für den Bergsport dar und sind als Lernort unverzichtbar. Die Raumordnung muss – über die eigentlichen Schutzgebiete hinaus – für den langfristigen Erhalt solcher Räume sorgen, etwa durch eine Zonierung im Sinne des bayerischen Alpenplans.

Hochwasserschutz naturverträglich gestalten

Natürliche Überflutungsflächen, wie z.B. Talauen, wurden zum Zweck der Bewirtschaftung verbaut und besiedelt, Wasserläuft Großteils kanalisiert. Der DAV setzt sich für naturbasierte Lösungen im Hochwasserschutz ein: Vorrangig sind deshalb kanalartige Ausbauten der Alpenflüsse zu renaturieren und dabei die Talauen wieder als Retentionsräume für Hochwässer rückzugewinnen. Die Flächenversiegelung und -verfestigung (auch durch Skipisten) ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Siedlungsentwicklung lenken und Zersiedelung der Landschaft verhindern

Kommunen im Alpenraum haben durch Klimawandel und demographischen Wandel einen hohen Anpassungs- und Entwicklungsdruck. Bei Neubau soll der Flächenbedarf so gering wie möglich gehalten werden, auf die Geschlossenheit der Siedlung ist zu achten. Bauten und Siedlungen sollten städebaulich und architektonisch hochwertig in Landschaft und Baukultur eingefügt werden.

Gefahrenzonen kartieren und rechtsverbindlich durchsetzen

Im Zuge des Klimawandels in den Alpen gehen auch Veränderungen in der Häufigkeit und Stärke von Naturgefahren-Ereignissen einher. Daher müssen aktuelle Gefahrenkartierungen aktualisiert werden oder ggf. neue Gefahrenzonen aufenommen werden.

Belastungen reduzieren

Die Alpen haben durch ihren ökologischen Reichtum und die Vielzahl an Lebensräumen eine überregionale Bedeutung, so z.B. als "Wasserschloss" Europas, Hotspot der Biodiversität oder Tourismusdestination. In den Alpen müssen Belastungen von Luft, Boden und Wasser deutlich reduziert werden. Dies kann über Gebote und Vorschriften, raumplanerische Maßnahmen, aber auch mit gezielten Förderprogrammen geschehen.

Alpenstädte zu Zentren nachhaltiger Entwicklung machen

Die größeren Ballungszentren im Alpenraum sollen wieder verstärkte Verantwortung für die umliegende Region übernehmen und gezielt Kooperationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung aufbauen.