Ist der Holzberg gerettet?
29.09.2020, 14:29 Uhr
Ein Jahr kämpften Kletterer und Naturschützer um den Holzberg. Der Eigentümer des Geländes wollte den ehemaligen Steinbruch als Deponie nutzen. Die Parteien haben sich nun einigen können, ein wertvolles Biotop bleibt erhalten. Wie lange Kletterinnen und Kletterer ihren Spot dort ausüben können, ist dennoch ungewiss.
Die Kletterfreundinnen und -freunde des Holzberges können aufatmen. Zumindest vorerst. Die Sektion Leipzig und die IG Klettern haben sich mit der Firma Kafril auf einen gerichtlichen Vergleich geeinigt. Das bedeutet, dass Klettern in dem Areal bei Leipzig vorerst wieder erlaubt ist.
Seit 20 Jahren ist der Holzberg ein beliebtes Klettergebiet. 2017 hat Kafril das Areal gekauft, um es als Erdstoffdeponie zu nutzen. Im März 2020 dann kündigte die Unternehmensgruppe den Nutzungsvertrag mit dem DAV außerordentlich. Der Grund dafür waren unterschiedliche Meinungen zur umweltrechtlichen Schutzbedürftigkeit des Areals. Tatsächlich hat sich in den vergangenen Jahrzehnten am Holzberg eine bemerkenswerte Artenvielfalt entwickelt. Dass sich Naturschutz und Klettersport nicht ausschließen, haben die letzten 20 Jahre gezeigt.
Wieder offen für Mitglieder des DAV und der IG Klettern
Die Sektion Leipzig widersprach der außerordentlichen Kündigung. Im Nutzungsvertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren vereinbart. Das neue Datum, an dem der Vertrag endet, ist nun der April 2022. Es schien, als könne am Holzberg vorerst wieder geklettert werden. Doch das Sächsische Oberbergamt war der Ansicht, dass der Holzberg noch unter Bergaufsicht steht. Damit bestünde ein generelles Betretungsverbot für das Gelände. Ergo: Klettern verboten.
In dem ehemaligen Steinbruch wurde allerdings seit Jahrzehnten nichts mehr abgebaut. Die Sektion Leipzig hat deshalb nachverhandelt. Mit Erfolg: Seit Ende September ist der Holzberg wieder für Mitglieder des DAV und der IG Klettern geöffnet. Toni Werner, erster Vorsitzender der Sektion Leipzig gibt sich indes optimistisch, dass auch über 2022 hinaus im ehemaligen Steinbruch geklettert werden darf: „Wir hoffen zudem, dass auch über die immer noch im Raum stehende ordentliche Kündigung mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann.“