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Der Alpenplan - seit 50 Jahren Schutz für die Bayerischen Alpen

Am 1. September 1972, verabschiedeten die Bayerische Staatsregierung und der Landtag den Alpenplan. Seitdem schützt er als verlässliches raumplanerisches Instrument den bayerischen Alpenraum vor unkontrollierter Erschließung. Nicht zuletzt dank des Einsatzes vieler Naturschützer*innen ist seine Schutzwirkung heute sogar stärker als zu Beginn. Ein Rückblick auf Entstehung und Fortbestehen des Alpenplans – und ein Blick in seine Zukunft.


Genau dieses international viel beachtete und einzigartige Konzept zur Raumplanung macht unsere Berge zu dem, was wir heute so schätzen. Der Alpenplan schützt die Bayerischen Alpen vor übermäßiger Erschließung – dem Alpenplan verdanken wir, dass es immer noch Berge ohne Seilbahnen, Speicherteiche oder Funpark-Elemente gibt.

 

Drei Zonen mit unterschiedlichem Schutzbedürfnis

Seit einem halben Jahrhundert teilt der Alpenplan den bayerischen Alpenraum in drei verschiedene Zonen – A, B und C:

  • Zone A - Entwicklungszone: Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen oder Straßen sind landesplanerisch grundsätzlich unbedenklich.
  • Zone B- Erschließunsvorhaben nur im Einzelfall möglich, wenn dies im Hinblick auf landesplanerische Vorgaben geprüft wurde.
  • Zone C - Ruhezone: Abgesehen von sog. landeskulturellen Maßnahmen (Alm- und Forstwege) sind Verkehrserschließungen nicht erlaubt

Während also infrastrukturelle Erschließungen in den Zonen A und B unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind, bleiben sie in der Zone C grundsätzlich ausgeschlossen. Auf diese Weise wird die einzigartige Bergwelt wirksam geschützt. Und nicht zuletzt ist damit auch die Basis für einen naturnahen Tourismus und für alle bergsteigerischen Aktivitäten gesichert.

 

Die Geschichte des Alpenplans

In den 1950er-Jahren setzen das Wirtschaftswunder und die zunehmende Beliebtheit des Pistenskifahrens die Alpen unter Druck. Zahlreiche Berggemeinden erschlossen ihre Gipfel mittels Bergbahnen und Skiliften, so dass ein wahrer "Erschließungshype" entstand. Es fehlte ein übergreifender Entwicklungsplan für den bayerischen Alpenraum, der Naturschutzbelange, Interessen von Tourismus, Wirtschaft und der ansässigen Bevölkerung vereint. Der spätere DAV-Vorsitzende Dr. Fritz März schlägt in der Alpenvereinszeitschrift bereits 1965 verschiedene Zonen vor: Für Erschließungen, für naturnahe Erholung und für den Schutz unberührter Naturräume. Eine ähnliche Idee erarbeitet wenige Jahre später Helmut Karl, Oberregierungsrat in der Bayerischen Landesstelle für Naturschutz. Sein Konzept findet nicht nur im Deutschen Alpenverein breite Zustimmung und wird am 1. September 1972 als Alpenplan verabschiedet. 2013 hatten die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag die Gültigkeit des Alpenplanes übrigens nochmals eindrücklich bestätigt. 

 

 

Der Alpenplan – eine Erfolgsgeschichte

43 Prozent der Bayerischen Alpen werden im Alpenplan der Schutzzone C zugeordnet. 19 skitouristische Erschließungen waren in dieser Zone geplant. Der Alpenplan ist der Grund dafür, dass Watzmann, Geigelstein, Alpspitze und weitere Gipfel und Bergmassive der Bayerischen Alpen vor Erschließungen bewahrt wurden. Eines der bekanntesten Beispiele ist wohl das Riedberger Horn. Um den Bau einer Skischaukel in der Schutzzone C zu ermöglichen, änderte die Bayerische Staatsregierung 2018 trotz massiver Proteste den Alpenplan. Diese Entscheidung hatte nicht lange Bestand: 2019 wurde die Änderung zurückgenommen – nicht zuletzt weil sich Naturschutzverbände, unter anderem der DAV, mit Kampagnen wie „Danke Alpenplan“ vehement für den Erhalt des Alpenplans einsetzten. Die zuvor beschlossenen Ausgleichsflächen verblieben in der Zone C, der Alpenplan ging somit gestärkt aus der Krise hervor.

 

 

Alpenplan in Gefahr: Die Geschichte vom Riedberger Horn

Vor Inkrafttreten des Alpenplans waren viele Bergbahnen in Zone C geplant, die nach 1972 nicht gebaut wurden. Darunter fallen Projekte am Watzmann, am Geigelstein, am Hochgern, am Innzeller Kienberg oder der Alpspitze. Heute sind diese Berge bedeutende Schutzräume für Fauna und Flora, aber auch attraktive Ziele für Natursportler und Erholungssuchende. Ganz so also, wie es der Alpenplan als verbindlicher Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern, dem wichtigsten Instrument der Landesplanung, vorsieht. 

 

Doch 2017 änderte die bayerische Staatsregierung den Alpenplan kurzerhand, um den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn in der Schutzzone C zu ermöglichen. Der gemeinsame Protest vieler Naturschutzorganisiationen und Einzelpersonen konnte die Regierung zur Vernunft bringen: Die Alpenplanänderung wurde rückgängig gemacht, das Riedberger Horn ist gerettet und wird zum Paradebeispiel für sanfte Tourismusentwicklung. Der Alpenplan geht gestärkt hervor, ist er nun doch bekannter als zuvor und hat eine starke Lobby aus Naturschützer*innen, die für sein Weiterbestehen kämpfen. Zudem verblieben die 2017/2018 festgelegten "Ausgleichsflächen" in der Schutzzone C - die Fläche in der höchsten Schutzkategorie ist also größer geworden.

 

 

Herausforderungen der Zukunft: Klimakrise und zukünftige Erschließungen

„Der Alpenplan muss sich für die nächsten 50 Jahre unbedingt rüsten“, schreibt Professor Hubert Job, Experte der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gesellschaft, zum Jubiläum des Alpenplans. Als Herausforderung benennt er insbesondere den Klimawandel und die damit zunehmenden Hangrutschungen. Eine Ausweitung der Zone C diene dabei der Sicherheit von Siedlungsgebieten und Infrastruktur, dem Klima- und Naturschutz und den Bergbegeisterten gleichermaßen.

Zusätzliche Herausforderungen sind, aus Sicht des DAV, Erschließungen außerhalb der Zone C. Der DAV hat sich gemeinsam mit den unter dem Dach der CIPRA organisierten Alpin- und Umweltverbände dafür engagiert, die aktuelle Seilbahnförderrichtlinie dahingehend zu ändern, dass Nachhaltigkeitskriterien zur Voraussetzung für Förderungen werden. Dazu wurde im September 2022 eine Petition in den bayerischen Landtag abgegeben, weil die Bayerische Staatsregierung geplant hat, die Seilbahnförderrichtlinie erneut unverändert fortzuschreiben. Gefördert werden damit Seilbahnen und Nebenanlagen wie Infrastruktur zur Beschneiung. Mit der Petition hat der DAV gefordert, die Förderrichtlinie anzupassen und von Nachhaltigkeitskriterien abhängig zu machen, beispielsweise ob der Skibetrieb am Standort mittelfristig überhaupt noch möglich sein wird. Auch Aspekte wie Überlastungen des Naturraums und ein nachhaltiges Mobilitätskonzept sollen aus Sicht des Alpenvereins künftig eine Rolle spielen.

Der Wirtschaftsausschuss im Bayerischen Landtag hat jedoch im Dezember 2022 mit altbekannten Argumenten alle Änderungsvorschläge der Alpin- und Umweltverbände für eine nachhaltigere Seilbahnförderung abgelehnt. Somit werden auch weiterhin Seilbahnen und "Nebenanlagen" wie Beschneiung in Bayern ohne Einschränkungen oder besondere Kriterien mit bis zu 35 Prozent der Kosten aus Steuergeldern gefördert.

Die Enttäuschung bei den Verbänden ist groß. „Es geht nicht nur um den Stopp der Förderung für Beschneiungsanlagen, sondern auch um die generelle nachhaltigere Ausrichtung geförderter Seilbahnanlagen - von Konzepten zur öffentlichen Anreise bis hin zur Besucherlenkung am Gipfel“, betont Uwe Roth von CIPRA Deutschland.

Die Details zur Petition vom September und den darin enthaltenen Forderungen

 

Feierlichkeiten zum Alpenplan-Jubiläum

Am 20. Oktober 2022 fand auf dem Wendelstein ein Festakt zum 50-jährigen Bestehen des Alpenplans statt. Er wurde gemeinsam von der CIPRA Deutschland und dem Bayerischen Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie organisiert. Auf dem Programm stand neben Grußworten von Hubert Aiwanger und Axel Doering ein Festvortrag von Prof. Garschagen und eine Podiumsdiskussion zur Zukunft des Alpenplans

 

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