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Wasserkraftwerk "Älpele" im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen

Aktueller Verfahrensstand: Vom Verwaltungsgericht abgelehnt

Die Gemeinde Bad Hindelang verfolgt das Ziel der autarken und CO²-neutralen Stromversorgung der gesamten Gemeinde. Das Wasserkraftwerk "Alpele" an der Ostrach im Bereich der natürlichen Klamm "Eisenbreche" sollte Teil dieses Konzepts sein. Allerdings liegt das Kraftwerk im hoch geschützten Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen". Die Pläne wurden deshalb vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Am 14.11.2017 fällte das Verwaltungsgericht in Augsburg das Urteil, dass das Wasserkraftwerk in der Eisenbreche nicht genehmiungsfähig ist. 

Bereits 2016 hatte trotz naturschutzrechtlicher Widersprüche und massiven Protesten Landrat Anton Klotz die Genehmigung für den Bau und die Realisierung des Kraftwerks unterzeichnet. Und dies gegen das fachliche Anraten des Mitarbeiters der Unteren Naturschutzbehörde. Direkte Folge war die gesammelte Klage der Naturschutzverbände gegen die Genehmigung.

 

 

Das geplante Wassekraftwerk sollte im Bereich des Naturdenkmals und dem spektakulären Ausflugsziel der "Eisenbreche" angelegt werden: eine 85 m tiefe, schwer zugängliche und unerschlossene Klamm. Durch eine 5 Meter hohe Staumauer mit Klappwehr sollte die Ostrach teilweise aufgestaut werden und somit den natürlichen Abfluss in der Schlucht unterbinden. In einer unterirdischen Triebwasserleitung sollte das Wasser zum Kraftwerk befördert und unterhalb wieder in die Ostrach eingeleitet werden.

 

Zahlen & Fakten
Fallhöhe 94 m (Klappwehr)
Max. Leistung 5,4 MW
Geschätzte Jahresarbeit 9 Mio. kWh
Ableitung 5,3 m³/s
Restwasser Winter 0,75 m³/s
Restwasser Sommer 1,5 m³/s
Länge Triebwasserleitung 1,3 km

 

 

Verstoß gegen Naturschutzgesetze

Das Gebiet rund um die Eisenbreche ist naturschutzrechtlich 5-fach geschützt: Naturdenkmal, nationales Naturschutzgebiet (NSG), Naturschutzgebiet nach EU-Recht (Natura2000), Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Flora-Fauna-Habitat (FFH).

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestätigt unmissverständlich, dass das Vorhaben rechtswidrig ist. Das Kleinwasserkraftwerk widerspricht eindeutig der Naturschutzgebietsverordnung der "Allgäuer Hochalpen". In dem unter Schutz gestellten Gebiet ist es nicht erlaubt "Gewässer und ihre Ufer [...] sowie den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern [...]". Klar ist, dass der Bau des Wehres sowie die Anlage des Umgehungsgerinnes ein Verbotstatbestand ist.

Auch auf der europäischen Ebene, werden Grundsätze verletzt. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet für die natürlichen Oberflächengewässer einen "guten ökologischen Zustand" zu erreichen. Die Ostrach weist diesen geforderten Zustand bereits aus, und würde diesen durch den Bau des Stauwehrs verlieren.

Durch das Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, bestätigt die UVP.

 

Kraftwerk nicht grundlastfähig

Gebirgsbäche haben einen stark variierenden Abfluss über das Jahr verteilt: geringer Abfluss in Winter und Sommer und ein Abflussmaximum im Frühjahr mit der Schneeschmelze. Im diesem Fall würde das Wasserkraftwerk an rund 100 Tagen im Jahr keinen Strom produzieren können, da der Abfluss die gesetzlich festgelegte Mindestwassermenge nicht übersteigt.

Im Normalfall haben Wasserkraftwerke einen enormen Vorteil: sie können konstant und ohne die Notwendigkeit der Speicherung Energie liefern. Dies ist im Fall der "Eisenbreche" nicht gegeben, das Kraftwerk entspricht nicht dem Hauptmotiv der Bayerischen Staatsregierung für den Ausbau der Wassekraft *.

 

* Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (2012): Bayerische Strategie zur Wasserkraft, 10-Punkte-Fahrplan für eine ökologische und naturverträgliche Wasserkraftnutzung, 17.April 2012.

 

Eisenbreche im Fernsehen

Beitrag im Bayerischen Rudfunk "Quer" vom 09.02.2017: Grundsatzstreit um Eisenbreche