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Skigebietsverbindung St. Anton - Kappl abgelehnt

29.11.2018, 03:52 Uhr

Stand November 2018: Skigebietsverbindung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht in Wien gestoppt! Der Zusammenschluss zwischen Rendl (St. Anton) und Kappl hätte die Erschließung des naturbelassenen Malfontals zur Folge gehabt. Das Gericht stufte die Interessen des Naturschutzes höher ein als die wirtschaftlichen Vorteile des Vorhabens.

Projektstand: ABGELEHNT

  • 19.07.2010 - Projektantrag ergeht an die zuständige UVP-Behörde
  • 30.12.2013 - konsolidierte Einreichunterlagen werden der zuständigen UVP-Behörde übermittelt
  • 31.01.2014 - öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)
  • 24.06.2014 - erste (zweitägige) mündliche Verhandlung
  • 21.05.2015 - größere Projektadaptionen der gewässerökologischen Ausgleichsmaßnahmen
  • 27.05.2015 - öffentliche Auflage der ergänzten UVE
  • 26.06.2015 - zweite mündliche Verhandlung
  • 19.11.2015 - Genehmigung ergeht durch die Tiroler Landesregierung
  • 30.12.2015 - Beschwerde des ÖAV
  • 27.11.2018 - Beginn Mündliche Verhandlung vor dem BVwG (Bundesverwaltungsgericht)
  • 30.11.2018 - Stattgabe der Beschwerden von ÖAV und Landesumweltanwalt Tirol und Versagung der Bewilligung für das Vorhaben gem §17 UVP-G 2000 in Verbindung mit dem §29 TNSchG. 

Genehmigt wurde das Vorhaben das erste Mal 2015 durch die Tiroler Landesregierung, woraufhin der Österreichische Alpenverein mit Unterstützung des DAV eine Klage einreichte. Im November 2018 fand die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien statt. Die Richterin gab den Beschwerden von ÖAV und Landesumweltanwalt Tirol satt und stoppt somit das Vorhaben. 

 

Die Entscheidung des Gerichts ist wegweisend und gibt Hoffnung: unerschlossene Natur hat einen Wert bekommen.

Das Gericht erkannte die besonders gravierenden negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die unberührten Landschaftsräume, insbesondere was den Totalverlust hochalpiner Gewässer betrifft. Das Interesse des Naturschutzes wurde durch das Gericht höher und nachhaltiger eingestuft als das Interesse der Fremdenverkehrsentwicklung. 

 

Das Projekt

Die Arblerber Bergbahnen und die Bergbahnen Kappl beantragten 2014 einen Zusammenschluss beider Gebiete via Rossfallscharte und Malfontal. 

 

Das Projekt umfasst

  • den Bau eines 6er-Sessellifts in die Rossfallscharte
  • 10 ha Pistenfläche inkl. Infrastruktur für technische Beschneiung im Rossfallwinkel
  • eine 10er-Gondelbahn von der Rossfallscharte zum Ablittkopf mit Mittelstation im hinteren Malfontal
  • eine Skiroute von der Rossfallscharte zur Mittelstation im Malfontal
  • eine Skiroute vom Ablittkopf zur Mittelstation im Malfontal
  • 24 Lawinensprengpunkte im hinteren Malfontal zur Sichterung der Skitouren.

 

Dadurch sind zwei noch weitgehend unberührte Geländekammern betroffen: der „Rossfallwinkel“ im Moostal und das Malfontal. Im Rossfallwinkel wird eine Piste für Wiederholerfahrten errichtet, das Malfontal wird durch zwei Skirouten von beiden Seiten erschlossen. Diese Maßnahmen zeigten, dass es sich dabei nicht um einen reinen Zusammenschluss in Form einer Verbindungsbahn handelt, sondern vielmehr um eine skitechnische Neuerschließung!

Das Malfontal ist ein Gebirgstal, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch keine anthropogene Überformung aufweist. Durch den Eingriff geht eine noch anthropogen unberührte alpine Landschaft verloren. Für den Skibergsteiger und Variantenfahrer geht ein attraktives Gebiet für immer verloren

 

Die Erschließungspläne

Ziel dieses Projekts ist der Zusammenschluss beider Gebiete durch das Malfontal mit einem 8er-Sessellift und einer 10er-Gondelbahn.

 

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