Erschließung der Kalkkögel
Vor den Toren von Innsbruck
Das Ziel: Zusammenschluss von „Axamer Lizum“ und „Schlick 2000“ im Stubaital über die Kalkkögel hinweg. Eine Realisierung blieb zum Glück aus: das Projekt wurde als verfassungswidrig eingestuft!
Ein großes Skizentrum vor den Toren Innsbrucks?
Im direkten Einzugsgebiet von Innsbruck sollte durch den Zusammenschluss von Axamer Lizum und Schlick 2000 (Stubaital) über die Kalkkögel hinweg - der sog. "Brückenschlag"- ein großes Skizentrum geschaffen werden. Laut den Befürwortern sichere dieser Zusammenschluss das wirtschaftliche Überleben der beiden kleinen Skigebiete.
Die Erschließungspläne
Anvisiert wurde eine Seilbahnverbindung vom Kreuzjoch (Schlick2000) direkt über die Kalkkögel zum Hoadl (Axamer Lizum). Eine zweite Lösung wäre eine Seilbahn von der Schlicker Alm (Schlick2000) über die Malgrubenscharte entlang der Kalkkögel zum Hoadl (Axamer Lizum). Zuletzt wurde als Alternativlösung sogar eine Tunnelbahn vorgeschlagen um das Ruhegebiet „Kalkkögel“ nicht zu beeinträchtigen
"Brückenschlag" verfassungswidrig
Fachgutachten belegen das offensichtliche: das Projekt steht im Widerspruch zur Alpenkonvention und ist verfassungswidrig. Das Tiroler Naturschutzgesetz verbietet den Bau von Seilbahnen zur Personenbeförderung in Ruhegebieten. Trotz diess klaren Verbotes versuchten die Befürworter eine Ausnahmeregelung zu erzielen.
Zusätzlich verpflichtete sich Österreich mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention aktuelle Schutzgebiete zu bewahren und deren Schutzzwecke zu achten. Dennoch war der Zusammenschluss von Axamer Lizum und Schlick2000 durch das Ruhegebiet Kalkkögel ein bestimmendes Thema.
Im Oktober 2014 erfolgte durch die Tiroler Landesregierung der Auftrag zur externen Untersuchung der Realisierbarkeit des Projektes „Brückenschlag“ durch unabhängige Prüfgutachter aus den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Raumordnung, Tourismus und Recht.
Das Ergebnis der Gutachten: die Änderungen des Naturschutzgesetzes sind verfassungswidrig.
Mit Alpenkonvention unvereinbar
Auch das völkerrechtliche Gutachten sieht einen klaren rechtlichen Widerspruch: das Vorhaben verletzt Art. 11 Abs. 1 der Alpenkonvention. Darin verpflichtet sich Österreich „bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten“. Das Verbot von Seilbahnen zur Personenbeförderung gilt als wesentlich für den Schutzzweck in Ruhegebieten.
Diese Gutachten sind ein klares Appell an die Politik und Befürworter des Projektes aktuelle Naturschutzgesetzgebungen einzuhalten und Schutzgebiete zu respektieren.
Weiterführende Links:
- Gutachten: https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=12715&cid=2373
- Plattform "Rettet die Kalkkögel": http://www.kalkkoegel-retten.at/