Ein Zelt steht am Fuße eines Berges. Die ersten Sonnenstrahlen erleuchten den mit Schnee bedeckten Gipfel.
Der Steinwall um das Zelt schützt es vor Wind. Foto: JDAV/Sepp Hell
JDAV Knotenpunkt

Biwakieren - Wo geht was?

Was ist der Unterschied zwischen Campen, Zelten, Notbiwak und geplantem Biwak? Und was bedeutet das Jedermannsrecht und wo gilt es? Sepp Hell gibt einen Überblick und klärt auf, was in Deutschland und anderen Ländern erlaubt ist.

In Deutschland kann man das Wildcampen in zwei Kategorien unterteilen: Grundsätzlich immer erlaubt ist das ungeplante Übernachten aufgrund einer Notsituation wie Verletzung, Schlechtwettereinbruch oder zu gefährlicher Abstiegssituation. Das geplante Übernachten im Freien außerhalb von offiziellen Campingplätzen ist hingegen (ohne Zustimmung der Grundbesitzer*innen) generell verboten. Dabei wird nicht zwischen vorsätzlichem Biwakieren (ohne Zelt) und geplantem Zelten oder Campieren unterschieden.

Das Jedermannsrecht in einigen skandinavischen Ländern und der Schweiz besagt, dass Wald und Weide für alle frei zugänglich sind und Wildcampen grundsätzlich möglich ist. Eine gute Nachricht gibt es für alle, die gerne mal unter den Sternen schlafen möchten: Vor allem in den Mittelgebirgen richten deutsche Behörden immer mehr Trekkingplätze ein, die auch hier den Traum vom Draußen-Übernachten wahr werden lassen.

Alpenländer

Österreich

Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, hier einige Auszüge für erlaubte Übernachtungsoptionen bzw. Ausnahmen vom Wildcamp-Verbot:

  • Burgenland: Zeltlager von verschiedenen Organisatoren im Rahmen einer Veranstaltung/Jugendorganisation

  • Kärnten: nur „alpines Biwakieren“, also ungeplantes Notbiwak

  • Oberösterreich: Übernachten im alpinen Ödland oberhalb der Waldgrenze

  • Salzburger Land: Zelten im Hochgebirge bei sensiblem Umgang mit der Natur

  • Steiermark: Übernachten oberhalb der Baumgrenze außerhalb von landwirtschaftlich genutzten Gebieten

  • Tirol: Alpines Biwakieren (also ungeplantes Notbiwak, oberhalb der Baumgrenze) während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraums

Italien

Ähnliche Situation wie in Deutschland, in manchen weniger touristischen Regionen ggf. möglich

Frankreich

Verbot von Wildcampen mit dieser Ausnahme: Biwak (also ohne Zelt) für eine Nacht in den öffentlichen Nationalparks zwischen 19.00 Uhr und 9.00 Uhr

Slowenien

Grundsätzliches Verbot von Wildcamping, v.a. in Naturschutzgebieten wird streng darauf geachtet

Schweiz

Verschiedene Regelungen je nach Regionen, jedoch gilt generell das sogenannte Jedermannsrecht, nach dem Wald und Weide für alle frei zugänglich sind. Das beinhaltet auch das Übernachten (mit Ausnahmen für z.B. Naturschutzgebiete oder bei bestimmten Gemeinden).

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