In Deutschland kann man das Wildcampen in zwei Kategorien unterteilen: Grundsätzlich immer erlaubt ist das ungeplante Übernachten aufgrund einer Notsituation wie Verletzung, Schlechtwettereinbruch oder zu gefährlicher Abstiegssituation. Das geplante Übernachten im Freien außerhalb von offiziellen Campingplätzen ist hingegen (ohne Zustimmung der Grundbesitzer*innen) generell verboten. Dabei wird nicht zwischen vorsätzlichem Biwakieren (ohne Zelt) und geplantem Zelten oder Campieren unterschieden.
Das Jedermannsrecht in einigen skandinavischen Ländern und der Schweiz besagt, dass Wald und Weide für alle frei zugänglich sind und Wildcampen grundsätzlich möglich ist. Eine gute Nachricht gibt es für alle, die gerne mal unter den Sternen schlafen möchten: Vor allem in den Mittelgebirgen richten deutsche Behörden immer mehr Trekkingplätze ein, die auch hier den Traum vom Draußen-Übernachten wahr werden lassen.
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Was geht? Was geht nicht?
Darf man in den Alpen im Freien übernachten?
Wild übernachten in den Bergen? In den einzelnen Alpenländern wird die Frage ums Zelten, Campen und Biwakieren recht unterschiedlich bewertet – hier ein Überblick.
Notbiwak im Sommer
Gut durch die Nacht
Im Gebirge in die Nacht kommen: Man will und sollte es nicht, aber es ist auch kein Todesurteil. Man braucht nur ein paar Verhaltensprinzipien und etwas Improvisationsgeschick.
Abenteuer Wildnis daheim
Zelt-Trekking in Deutschland
Wildes Campen ist in Deutschland verboten, doch es gibt Ausnahmen: Vor allem in den Mittelgebirgen gibt es immer mehr Trekkingplätze. Wir stellen euch eine Auswahl vor.
Alpenländer
Österreich
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, hier einige Auszüge für erlaubte Übernachtungsoptionen bzw. Ausnahmen vom Wildcamp-Verbot:
Burgenland: Zeltlager von verschiedenen Organisatoren im Rahmen einer Veranstaltung/Jugendorganisation
Kärnten: „alpines Biwakieren“
Oberösterreich: Übernachten im alpinen Ödland oberhalb der Waldgrenze
Salzburger Land: Zelten im Hochgebirge bei sensiblem Umgang mit der Natur
Steiermark: Übernachten oberhalb der Baumgrenze außerhalb von landwirtschaftlich genutzten Gebieten
Tirol: Alpines Biwakieren (oberhalb der Baumgrenze) während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraums
Italien
Ähnliche Situation wie in Deutschland, in manchen weniger touristischen Regionen ggf. möglich
Frankreich
Verbot von Wildcampen mit dieser Ausnahme: Biwak (also ohne Zelt) für eine Nacht in den öffentlichen Nationalparks zwischen 19.00 Uhr und 9.00 Uhr
Slowenien
Grundsätzliches Verbot von Wildcamping, v.a. in Naturschutzgebieten wird streng darauf geachtet
Schweiz
Verschiedene Regelungen je nach Regionen, jedoch gilt generell das sogenannte Jedermannsrecht, nach dem Wald und Weide für alle frei zugänglich sind. Das beinhaltet auch das Übernachten (mit Ausnahmen für z.B. Naturschutzgebiete oder bei bestimmten Gemeinden).
Weitere Länder
Polen
Möglichkeit zum Wildcampen bei Erlaubnis durch Behörden oder Privatgrundstücksbesitzer, wenn nicht in Naturschutzgebieten oder Küste
Niederlande
Generelles Verbot zum Wildcamping
Dänemark
Generelles Verbot zum Wildcamping mit Ausnahme der Erlaubnis für eine Nacht im Zelt in über 200 Wäldern
Tschechien
Generelles Verbot zum Wildcamping
Kroatien
Generelles Verbot zum Wildcamping
Spanien
Erlaubnis zum Wildcamping abhängig von Region, z.B. Biwaks über 2000m in den Pyrenäen möglich
Schweden
Jedermannsrecht: legales Wildcamping für bis zu zwei Nächte am gleichen Ort auf unkultivierter Fläche außerhalb der Sicht eines Hauses bzw. 150m Entfernung
Norwegen
Geltendes Jedermannsrecht
Finnland
Geltendes Jedermannsrecht
Schottland
Geltendes Jedermannsrecht für bis zu drei Nächte am gleichen Ort
Island
Kein Jedermannsrecht mehr seit der starken Zunahme von Reisenden