Die Hütte
Eigentümer der Alpenvereinshütten sind die Sektionen; die jeweilige hüttenbesitzende Sektion vergibt eine Pacht.
Jede Hütte ist in zwei betriebliche Teile gegliedert: Gastronomie und Logis (Beherbergung).
Die Gastronomie ist jener Bereich, der von der Sektion an den Pächter/die Pächterin (Hüttenwirt/in) verpachtet wird. Die Hüttenwirtsleute agieren dabei als eigenständige Unternehmer*innen.
Die Logis bleibt bei der Sektion. Die Einnahmen der Nächtigungen werden also von den den Hüttenwirtsleuten im Namen der Sektion generiert. Diese erhalten dafür eine anteilige Rückvergütung pro Nächtigung.
Mit den Nächtigungseinnahmen, die der Sektion zufließen, werden wichtige laufende Erhaltungsmaßnahmen wie Neuinvestitionen oder Renovierungen bezahlt.
Die Pacht
Zum Begriff: Als Pacht versteht man allgemein die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstands auf Zeit, gegen ein Entgelt. Es ist möglich, mit diesem Gegenstand (in diesem Fall also: mit der Hütte), Erträge zu erzielen.
Die jeweilige hüttenbesitzende Sektion schließt mit dem*der Pächter*in einen Pacht- und Betriebsführungsvertrag ab. Dabei legt die Sektion die Höhe der Pacht (Pachtzins) und die anteilige Rückvergütung pro Nächtigung fest.
Geregelt wird die Pacht in einem Pachtvertrag, dabei wird zwischen zwei Pachtmodellen unterschieden:
Fixpacht: Hier erhält der Verpächter (die Sektion) einen jährlichen Fixbetrag.
Umsatzpacht: Bei der Umsatzpacht handelt es sich um einen Prozentsatz vom Nettoumsatz, den der Verpächter (die Sektion) jährlich erhält.
Das jeweilige Modell wird im Pachtvertrag geregelt. Pachtverträge haben in der Regel eine unbefristete Laufzeit.
Wie hoch ist die Pacht einer Alpenvereinshütte?
Die Höhe der Pacht (Pachtzins) hängt von der Ertragskraft der Hütte ab, die von verschiedensten Faktoren beeinflusst wird:
die Größe der Hütte
die Lage der Hütte
die Anzahl der Tagesgäste/Übernachtungsgäste
die Versorgungsmöglichkeit (Fahrweg, Materialseilbahn, Helikopter)
der Zustand der Hütte
die Erreichbarkeit der Hütte
Offenhaltungstage
Benötigt man eine Gewerbeberechtigung?
74% unserer bewirtschafteten Alpenvereinshütten liegen in Österreich. Die Wirtsleute benötigen nach den Anforderungen der Wirtschaftskammer Österreich eine Gastgewerbeberechtigung und den damit verbundenen Befähigungsnachweis. Weitere Details finden sich in den folgenden Links:
Voraussetzung für den Betrieb der übrigen 26% der bewirtschafteten Alpenvereinshütten in Bayern ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk. Sofern der Pachtinteressent/die Pachtinteressentin keine Ausbildung in diesem Bereich hat, muss die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung der IHK nachgewiesen werden. Infos hierzu finden sich unter folgendem Link der IHK München und Oberbayern.
Informationen zum Thema Konzession auch in diesem Link.
Wie unterstützt der Deutsche Alpenverein die Hüttenwirtsleute?
Der Deutsche Alpenverein bietet den Hüttenwirtsleuten jährliche Veranstaltungen zur Weiterbildung und zum Austausch; diese organisieren wir in Kooperation mit dem Österreichischen (ÖAV) und dem Südtiroler Alpenverein (AVS).
Fachtagung für Hüttenwirtsleute
Technikseminar für Hüttenwirtsleute
Hast du Lust, dort zu arbeiten, wo andere Urlaub machen?
Wer mit diesem Gedanken spielt, den eigenen Arbeitsplatz in die Berge zu verlegen, findet hier weitere wichtige Informationen und Tipps.
Übrigens: Offene Pachten der Alpenvereinshütten werden zentral und aktuell auf der Website des DAV ausgeschrieben. (Auch, wer nicht gleich selbst pachten, sondern erst einmal nur mitarbeiten will, findet dort Saisonjobs.)