Fortbildungsregelung
Für alle abgeschlossenen DAV-Ausbildungen mit DAV-Ausweis gilt: Um Lizenz und Jahresmarke zu behalten, musst du regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Das Intervall der Fortbildungspflicht variiert je nach Ausbildungsrichtung.
Prüfe die für dich gültigen Intervalle in den Zulassungs- und Fortbildungsregeln deiner Ausbildungsrichtung.
Mehr Infos dazu auf unserer Kursplattform.
Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen (seit 2025)
Damit du fachlich aktuell bleibst, gilt eine Fortbildungspflicht im 5-Jahres-Rhythmus.
Übergangsfrist bis 2027: Du kannst 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die Vorgabe zu erfüllen.
Erste Prüfung: Bei den Jahresmarken 2028 wird erstmals geprüft, ob in den letzten 5 Jahren eine Fortbildung besucht wurde.
Was zählt als Fortbildung
Präsenz-Fortbildungen im DAV-Ausbildungsprogramm, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind.
Weiterführende Ausbildung Trainer*in C Bergwandern sowie die dazugehörigen Fortbildungen.
Externe Fortbildungen werden nicht anerkannt.