Fortbildungen für ehrenamtliche Trainer*innen

Fortbildungsregelung

  • Für alle abgeschlossenen DAV-Ausbildungen mit DAV-Ausweis gilt: Um Lizenz und Jahresmarke zu behalten, musst du regelmäßig Fortbildungen besuchen.

  • Das Intervall der Fortbildungspflicht variiert je nach Ausbildungsrichtung.

  • Prüfe die für dich gültigen Intervalle in den Zulassungs- und Fortbildungsregeln deiner Ausbildungsrichtung.

Mehr Infos dazu auf unserer Kursplattform.

Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen (seit 2025)

  • Damit du fachlich aktuell bleibst, gilt eine Fortbildungspflicht im 5-Jahres-Rhythmus.

  • Übergangsfrist bis 2027: Du kannst 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die Vorgabe zu erfüllen.

  • Erste Prüfung: Bei den Jahresmarken 2028 wird erstmals geprüft, ob in den letzten 5 Jahren eine Fortbildung besucht wurde.

 Was zählt als Fortbildung