Fortbildungspflicht
Ehrenamtliche Trainer*innen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um ihre Lizenz aufrecht zu erhalten. Dafür müssen sie innerhalb von vier Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung bzw. der letzten Pflichtfortbildung eine weitere Pflichtfortbildung besuchen.
Abweichende Regelungen gelten für
Kletterbetreuer*in: alle 6 Jahre
Wanderleiter*in: nicht fortbildungspflichtig
Da die Plätze in den Fortbildungen begrenzt sind, sind Pflichtfortbildungen bereits ein oder zwei Jahre nach der letzten Aus- oder Pflichtfortbildung nicht vorgesehen. Nach drei Jahren ist eine Fortbildung möglich, nach vier Jahren nötig. Kann die Frist von vier Jahren nicht eingehalten werden, so ist es noch möglich, die Lizenz zu verlängern, indem du im fünften Jahr eine Pflichtfortbildung und eine fächerübergreifende Fortbildung besuchst.
Mehr Infos dazu findest du auf unserer Kursplattform.
Fortbildungen
Alle Fortbildungen findest du auf unserer Kursplattform. Es gibt Pflichtfortbildungen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht und Verlängerung der Lizenz und fächerübergreifende Fortbildungen. Auf der Kursplattform kannst du links Filter setzen, um dir nur Kurse anzeigen zu lassen, in denen noch Plätze frei sind oder nur Kurse, die für deine vorhandene Ausbildung als Pflichtfortbildungen anerkannt sind. Mit der Suchfunktion rechts oben kannst du direkt nach Stichwörtern suchen.