Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub. Damit fördert der Staat lebenslanges Lernen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber: Arbeitnehmer*innen zahlen die Seminargebühren, Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es für Beamte. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.
Bildungsurlaub dient in erster Linie der beruflichen oder politischen Weiterbildung; ein Anspruch auf Bildungsurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht in jedem Bundesland vorgesehen.
Die Liste unten gibt hierzu einen Überblick (Stand November 2023). Antragsformulare für Bildungsurlaub zur Vorlage beim Arbeitgeber sind über die Links in der Liste zu finden.
Anträge auf Bildungsurlaub einzelner Teilnehmer*innen für einzelne Maßnahmen können von uns nicht bearbeitet werden.
Bildungsurlaub - Situation in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Ehrenamtliche Weiterbildung: anerkannt
DAV als Bildungsträger: anerkannt
Weitere Infos: bildungszeit-bw.de
Aktuelle Bestätigung der Anerkennung zum Download: Bildungszeit Anerkennung BaWü [123 kb]
Bayern
kein Bildungsurlaub möglich
Berlin
Ehrenamtliche Weiterbildung: anerkannt
DAV als Bildungsträger: anerkannt für die Lehrgänge
Kletterbetreuer*in
Trainer*in C Sportklettern Breitensport Indoor
Trainer*in C Skibergsteigen Lehrgang 1
Weitere Infos: berlin.de/bildungsurlaub
Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Berlin gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden: Bericht Bildungszeit Berlin (77 kb). Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Berlin künftig nicht aufrecht erhalten werden.
Brandenburg
Ehrenamtliche Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos: mbjs.brandenburg.de
Bremen
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos: bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit
Hamburg
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos:
Hessen
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: ja, über Anerkennung in anderem Bundesland (z. B. Baden-Württemberg)
Änderung der gesetzlichen Regelung ab 2024: Anerkennung des DAV als Bildungsträger in Bearbeitung, Anerkennung von Bildungszeit vsl. ab 2. Quartal 2024 wieder möglich
Weitere Infos:
Bestätigung der Anerkennung in Baden-Württemberg: Bildungszeit Anerkennung BaWü (123 kb)
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos: bildung-mv.de/erwachsenenbildung/bildungsfreistellung
Niedersachsen
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: ja
Weitere Infos: dav-nord.org/ausbildung/bildungsurlaub.php
Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Niedersachsen gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden: Bericht Bildungsurlaub Niedersachsen [149 kb]. Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Niedersachsen künftig nicht aufrecht erhalten werden.
Nordrhein-Westfalen
Ehrenamtliche Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos: recht.nrw.de/lmi/owa/
Rheinland-Pfalz
Ehrenamtliche Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos: mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung
Saarland
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: ja, über Anerkennung in anderem Bundesland (z. B. Baden-Württemberg)
Weitere Infos: saarland.de/mwide/DE/portale/ausundweiterbildung/weiterbildung/bildungsfreistellung.html
Freistellungsbescheid Bildungsveranstaltungen andere Bundesländer (157 kb)
Anerkennung in Baden-Württemberg: Bildungszeit Anerkennung BaWü (123 kb)
Sachsen
kein Bildungsurlaub möglich
Sachsen-Anhalt
Ehrenamtliche Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger: nein
Weitere Infos: lvwa.sachsen-anhalt.de/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung
Schleswig-Holstein
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: ja, für Wanderleiter*in
Thüringen
Ehrenamtliche Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger: ja, für
Kletterbetreuer*in
Trainer*in C und B Sportklettern Breitensport Indoor
Trainer*in C Bouldern Breitensport Indoor LG1 und LG2
Trainer*in C Sportklettern Leistungssport LG1 und LG2
Zusatzqualifikationen Sportklettern Outdoor und Bouldern Outdoor
Trainer*in B Alpinklettern und Plaisirklettern
Wanderleiter*in
Trainer*in C Bergwandern
Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Thüringen gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden Fragebogen Teilnehmende (108 kb). Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Thüringen künftig nicht aufrecht erhalten werden.