Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub. Damit fördert der Staat lebenslanges Lernen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.

Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber: Arbeitnehmer*innen zahlen die Seminargebühren, Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es für Beamte. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.

Bildungsurlaub dient in erster Linie der beruflichen oder politischen Weiterbildung; ein Anspruch auf Bildungsurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht in jedem Bundesland vorgesehen.

Die Liste unten gibt hierzu einen Überblick (Stand Februar 2024). Antragsformulare für Bildungsurlaub zur Vorlage beim Arbeitgeber sind über die Links in der Liste zu finden.

Anträge auf Bildungsurlaub einzelner Teilnehmer*innen für einzelne Maßnahmen können von uns nicht bearbeitet werden.

Bildungsurlaub - Situation in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Bayern

  • kein Bildungsurlaub möglich

Berlin

  • Ehrenamtliche Weiterbildung: anerkannt

  • DAV als Bildungsträger: anerkannt für die Lehrgänge

    • Kletterbetreuer*in (voraussichtlich nur bis Juni 2024)

    • Trainer*in C Sportklettern Breitensport Indoor (voraussichtlich nur bis Juni 2024)

    • Trainer*in C Skibergsteigen Lehrgang 1

    • Zusatzqualifikation Sportklettern Outdoor

  • Weitere Infos: berlin.de/bildungsurlaub

  • Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Berlin gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden: Bericht Bildungszeit Berlin (77 kb). Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Berlin künftig nicht aufrecht erhalten werden.

Brandenburg

  • Ehrenamtliche Weiterbildung: nein

  • DAV als Bildungsträger: nein

  • Weitere Infos: mbjs.brandenburg.de

Bremen

Hamburg

Hessen

  • Ehrenamtliche Weiterbildung: nur mit Lerneinheiten zur Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge in nicht unerheblichem Umfang

  • DAV als Bildungsträger: nach Änderung der gesetzlichen Regelung -> Antrag auf Anerkennung abgelehnt

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

  • Ehrenamtliche Weiterbildung: ja

  • DAV als Bildungsträger: ja

  • Weitere Infos: dav-nord.org/ausbildung/bildungsurlaub.php

  • Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Niedersachsen gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden: Bericht Bildungsurlaub Niedersachsen [149 kb]. Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Niedersachsen künftig nicht aufrecht erhalten werden.

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

  • kein Bildungsurlaub möglich

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

  • Ehrenamtliche Weiterbildung: ja

  • DAV als Bildungsträger: ja, für Wanderleiter*in

Thüringen

  • Ehrenamtliche Weiterbildung: ja

  • DAV als Bildungsträger: ja, für

    • Kletterbetreuer*in

    • Trainer*in C und B Sportklettern Breitensport Indoor

    • Trainer*in C Bouldern Breitensport Indoor LG1 und LG2

    • Trainer*in C Sportklettern Leistungssport LG1 und LG2

    • Zusatzqualifikationen Sportklettern Outdoor und Bouldern Outdoor

    • Trainer*in B Alpinklettern und Plaisirklettern

    • Wanderleiter*in

    • Trainer*in C Bergwandern

  • Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Thüringen gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden Fragebogen Teilnehmende (108 kb). Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Thüringen künftig nicht aufrecht erhalten werden.