Verschneiter, felsiger Berggipfel unter einem bewölkten Himmel mit Ausblick auf eine Bergkette im Hintergrund.
Der Großglockner aus Sicht der Adlersruhe. Foto: foto-webcam.eu
Tödliche Notlage am Stüdlgrat

Was geschah am Großglockner?

Am 26. Januar 2025 nahm eine Bergtour am Großglockner, mit 3798 Metern der höchste Berg Österreichs, einen tragischen Verlauf. Eine 33-jährige Salzburgerin kam am Stüdlgrat kurz unterhalb des Gipfels erschöpft und unterkühlt ums Leben. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck verklagte ihren Tourenpartner wegen grob fahrlässiger Tötung.

Der Stüdlgrat ist eine klassische und im Sommer oft begangene Tour am Großglockner: eine über 400 Höhenmeter gleichmäßig ansteigende "Linie" über einen Blockgrat, mit Kletterstellen bis zum unteren vierten Schwierigkeitsgrad. Begeht man diese Route im Winter, sind die Anforderungen durch Eis und Schnee, Kälte, Wind und nur ungefähr zehn Stunden Tageslicht entsprechend höher.

Besondere Verantwortung

Was ist in der Nacht zum 26. Januar 2025 wirklich passiert? Die Staatsanwaltschaft wirft dem Tourenpartner in mehrerer Hinsicht Fehlverhalten vor. Dieses wöge besonders schwer, da er als erfahrener Alpinist gelte und deshalb eine höhere Verantwortung gegenüber seiner weniger versierten Partnerin getragen habe. Diese Verantwortung käme derjenigen einer Führungsperson bei einer geführten Tour gleich - „Führerschaft aus Gefälligkeit“, wie es im österreichischen Strafrecht heißt. Das „sorgfaltswidrige Handeln“ des Partners hätte schließlich zum Tod seiner Partnerin geführt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck spricht deshalb von „grob fahrlässiger Tötung“.

Nationale und internationale Medien haben im Vorfeld der Gerichtsverhandlung über den Fall berichtet und in der Öffentlichkeit, insbesondere den sozialen Medien, wurde von unbeteiligten User*innen in teils herabwürdigender und vorverurteilender Art über dessen Hergang spekuliert. Die Mutter der Verstorbenen spricht gar von einer „Hexenjagd“ auf den Beschuldigten.

Die Route über den Stüdlgrat auf den Großglockner mit Abstieg über die Adlersruhe. Foto: Jörg Bodenbender

Milderes Urteil

Die Staatsanwaltschaft listet in ihrer Anklage insgesamt neun Fehler auf, welche der Tourenpartner begangen haben soll. Zu diesen gehören eine falsche Tourenplanung, eine unpassende Ausrüstung und ein verantwortungsloses Verhalten in der Notsituation. "Bei seinem Schuldspruch sah es der Richter als erwiesen an, dass zwischen den beiden ein großes Kompetenzgefälle bestand", erläutert Stefan Winter, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer und DAV-Ressortleiter Sportentwicklung. Der Angeklagte hätte zwingend davon ausgehen müssen, dass seine Partnerin die Tour nicht schaffen könne. Der Angeklagte selbst sieht sich als unschuldig, auch wenn ihm das, was passiert ist "unendlich leid tue", wie er in einem Statement betonte.

In Österreich wird das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Am 19. Februar 2026 wurde der Beschuldigte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 9600 Euro verklagt (Stand 20.2.2026).

Berufung eingelegt

Stand: 3.3.2026: Im Strafverfahren haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet. Damit ist das Urteil vom 19.2.2026 nicht rechtskräftig. Beide Parteien müssen ihre Berufung nun innerhalb von vier Wochen schriftlich ausführen.

Der Schuldspruch stützt sich darauf, dass der Angeklagte seine Partnerin falsch eingeschätzt und sich nicht in ihre Lage versetzt habe. Die Frau habe ihm komplett vertraut, der Angeklagte hätte seine faktische Führerschaft erkennen müssen. Das Urteil fiel milder aus, da einige der neun Anklagepunkte nicht eindeutig bewiesen werden konnten. Unter anderem hielt der Richter dem Beschuldigten zugute, dass er wirklich Hilfe holen wollte, als er sie am Grat zurückließ, also in bester Absicht handelte.

5 Lessons Learned aus dem Großglockner-Fall

  1. Die Berge sind kein rechtsfreier Raum.

  2. Umkehren am Berg ist Stärke.

  3. Im Zweifel Notruf absetzen.

  4. Immer Rettungsdecke und Biwaksack mitnehmen.

  5. Erfahrenere passen sich den Schwächeren an.

Mit einem Bein im Gerichtssaal?

Für Stefan Winter gibt in diesem Fall mehrere Lessons Learned: "Entscheidend ist, noch einmal dafür zu sensibilisieren, wie wichtig eine gewissenhafte Tourenplanung ist. Dazu gehört auch, zu prüfen, wer geht mit, was kann und was möchte der- oder diejenige, wie ist die Verfassung. Das gilt umso mehr, wenn ein Kompetenzgefälle besteht. Stärkere müssen Schwächeren helfen und auf sie Obacht geben." In Notlagen müsse man die Situation richtig einschätzen und einen Notruf absetzen, "lieber einmal zu früh, als einmal zu spät." Andererseits sollte auf Tour nicht die Angst vor einer Strafe Überhand gewinnen. "Man steht nicht gleich mit einem Bein im Gerichtssaal, wenn etwas schiefläuft", so Stefan Winter. Verfahren und Verurteilungen im Bergsport sind relativ selten und zu einer Freiheitsstrafe mit folgender Inhaftierung kam es nie.

Bergunfälle vermeiden

Für den Deutschen Alpenverein stehen die Sicherheit und die Vermeidung künftiger Unfälle im Mittelpunkt. Unter den empfohlenen Artikeln haben wir relevante Infos zusammengestellt.