Seilbahnförderrichtlinie - Verbände fordern ökologische Neuausrichtung

Im Rahmen der bayerischen Seilbahnförderrichtlinie werden in Bayern Maßnahmen hinsichtlich Seilbahnen, Liftanlagen und Skigebieten finanziell bis zu einer Höhe von 35% der Gesamtkosten durch Steuergelder bezuschusst. Dabei wird aber nicht nur die Modernisierung bestehender Liftanlagen gefördert, sondern auch Nebenbauten wie Beschneiungsanlagen mit Steuergeldern subventioniert.

Förderung künstlicher Beschneiung nicht mehr zeitgemäß

Der DAV und weitere Naturschutzverbände äußern sich nicht grundsätzlich gegen die Förderung von touristischer Infrastruktur in Bezug auf Seilbahnen und Skigebiete. Als nicht mehr zeitgemäß erachten wir aber die durch Steuergelder finanzierte Förderung von Beschneiungsanlagen im bayerischen Alpenraum in Zeiten von Klima-, Energiekrise und zunehmender Wasserknappheit.

Aufgrund der niedrigen Höhenlagen werden viele bayerische Skigebiete auch trotz künstlicher Beschneiung bis spätestens Mitte des Jahrhunderts einen Skibetrieb nicht mehr aufrecht erhalten können. Eine Investition in künstliche Beschneiung in Bayern ist eine fehlgeleitete und kaum nachhaltige Investition.

Nur nachhaltige Investitionen fördern

Die unter dem Dach der CIPRA vereinten Alpin- und Umweltverbände fordern eine Neugestaltung dieser Förderrichtlinie unter Einbezug klarer ökologischer sowie klimatologischer Parameter sowie Nachhaltigkeitskriterien.