Wasserkraft­werk "Älpele" im Naturschutz­gebiet Allgäuer Hochalpen verhindert

Die Gemeinde Bad Hindelang verfolgt das Ziel der autarken und CO2-neutralen Stromversorgung der gesamten Gemeinde. Das Wasserkraftwerk "Älpele" an der Ostrach im Bereich der natürlichen Klamm "Eisenbreche" sollte einen Teil der CO2-neutralen Energieversorgung Bad Hindelangs sein. Allerdings liegt das Kraftwerk im hoch geschützten Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen" und im Naturdenkmal "Eisenbreche". Die Pläne wurden deshalb vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Kein Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen: Ostrach und Eisenbreche bleiben unverbaut. Foto: DAV/Steffen Reich

Erneuerbare Energie nicht um jeden Preis

Am 14.11.2017 fällte das Verwaltungsgericht in Augsburg das Urteil, dass das Wasserkraftwerk in der Eisenbreche nicht genehmigungsfähig ist. Bereits 2016 hatte Landrat Anton Klotz die Genehmigung für den Bau und die Realisierung des Kraftwerks trotz naturschutzrechtlicher Widersprüche und massiven Protesten unterzeichnet. Und dies gegen das fachliche Anraten des Mitarbeiters der Unteren Naturschutzbehörde. Direkte Folge war die gesammelte Klage der Naturschutzverbände gegen die Genehmigung.

Der DAV befürwortet den Ausbau erneuerbarer Energien im Alpenraum und eine rasche Energiewende. Diese darf jedoch nicht auf Kosten intakter Natur und wichtiger Lebensräume erfolgen und sich über geltende Naturschutzgesetzgebungen hinwegsetzen.

Verstoß gegen Naturschutzgesetze

Das Gebiet rund um die Eisenbreche ist naturschutzrechtlich fünffach geschützt: Naturdenkmal, nationales Naturschutzgebiet (NSG), Naturschutzgebiet nach EU-Recht (Natura2000), Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Flora-Fauna-Habitat (FFH).

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestätigt unmissverständlich, dass das Vorhaben rechtswidrig ist. Das Kleinwasserkraftwerk widerspricht eindeutig der Naturschutzgebietsverordnung der "Allgäuer Hochalpen". In dem unter Schutz gestellten Gebiet ist es nicht erlaubt, "Gewässer und ihre Ufer [...] sowie den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern [...]".

Auch auf der europäischen Ebene werden Grundsätze verletzt. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, für die natürlichen Oberflächengewässer einen "guten ökologischen Zustand" zu erreichen. Die Ostrach weist diesen geforderten Zustand bereits auf und würde diesen durch den Bau des Stauwehrs verlieren.

Durch das Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, bestätigt die UVP.