Drittes Modernisierungsgesetz soll Umweltauflagen für Skigebiete reduzieren

Bau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich von Skigebieten, z.B. für den Bau neuer Pisten, Beschneiungsanlagen oder Lifte, sollen in Bayern zukünftig deutlich leichter realisiert werden können. Geht es nach der Bayerischen Staatsregierung sollen im Zuge des „Dritten Modernisierungsgesetzes“ für Bayern die geltenden Grenz- und Schwellenwerte ab wann eine Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich verpflichtend durchgeführt werden muss, deutlich angehoben werden.

Größere Erschließungs-, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen in Bayern bald ohne Umweltverträglichkeitsprüfung realisierbar? Foto: DAV/Steffen Reich

Nicht nur könnten dadurch mehr Vorhaben ohne die tiefergehende fachliche Prüfung direkt genehmigt werden. Auch wäre die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Bergsport- und Naturschutzverbänden weitgehend ausgehebelt.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen mit dem Vorwand des Bürokratieabbaus legitimiert werden.

Der DAV fordert zusammen mit der CIPRA Deutschland und den anderen Mitgliedsverbänden die Bayerische Staatsministerium auf, an den geltenden naturschutzfachlichen und gesetzlichen Vorgaben für Erschließungsmaßnahmen festzuhalten und von den Anpassungsplänen abzurücken.