Hüttenbau und Hüttenbetrieb - Recht und Richtlinien

Alpine Baustelle an der Anhalter Hütte. Foto: DAV

Der Betrieb einer Beherbergungsstätte oder eines Gastgewerbes unterliegt Richtlinien und Verordnungen. Für Alpenvereinshütten in Deutschland und Österreich ist unter anderem folgendes zu beachten.

Handbuch der Alpenvereine - Rechtliche Rahmenbedingungen bei Schutzhütten der Kategorie I in Österreich

Das Handbuch informiert über die im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu beachtenden Gesetze, Bestimmungen und Termine aber auch zu Erleichterungen für Schutzhütten.

Checklisten und Links zu den jeweils aktuell gültigen Gesetzestexten dienen den Betreibenden zur Orientierung. Im Verfahren besteht die Möglichkeit auf Erleichterungen aufmerksam zu machen und diese einfordern. Das Handbuch steht auch den verordnenden Behörden als Nachschlagewerk zur Verfügung.

Das Vademecum-Betriebsanlagenrecht wurde entsprechend der Bestimmungen für Schutzhütten in Österreich erstellt. Für Hütten in Deutschland sollen die Ausführungen grundsätzlich analog angewandt werden.

Leitlinie für eine gute Hygienepraxis

Die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Schutzhütten in Extremlage sowie in saisonal bewirtschafteten Almen wurde 2009 novelliert.

Die Leitlinie zum Download

Prävention und Krisenmanagement

Auch das Projekt zu Prävention und gesundheitlichem Krisenmanagement auf Berghütten wurde mit einem Leitfaden abgeschlossen. Der Leitfaden steht zusammen mit dem Maßnahmenplan und der Übersicht Trinkwassernotversorgung zum Herunterladen bereit. Rechtliche Grundlagen der Trinkwasserverordnung für Bayern gibt es beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, für Österreich beim Rechtsinformationssystem des Bundes.

Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB)

Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten.

Für jede der sechs "Bautechnischen Anforderungen" gibt es eine eigene OIB-Richtlinie. Die OIB-Richtlinien können hier abgerufen werden.