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Das Online Hütten-Reservierungssystem

Schlafplatz per Mausklick!

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Hier gibt´s Infos auf welchen Hütten und wie man seinen Schlafplatz online reservieren kann. Das Online Hütten-Reservierungssystem (OHRS) für Alpenvereinshütten ist ein länderübergreifendes Projekt zwischen den alpinen Verbänden AVS, DAV, ÖAV und SAC. Die häufigsten Fragen zum OHRS beantworten wir in den FAQs. 

Richtig packen für die Hüttentour

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Was muss unbedingt in den Rucksack für eine Hüttentour – und was nicht? Franz Güntner erklärt, welche Gegenstände auf keinen Fall fehlen dürfen und gibt Tipps, wie ihr das meiste aus eurer Ausrüstung herausholen könnt.

Die perfekte Nacht auf der Hütte

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Seid ihr bald mal auf einer Alpenvereinshütte unterwegs? Dann ist dieses Video genau richtig für euch! Wir erzählen euch Schritt für Schritt, auf was es bei der Hüttenübernachtung ankommt und geben euch viele Tipps, wie die perfekte Nacht auf der Hütte gelingen kann.

Planen für eine gelungene Hüttentour

Hinweise und Tipps

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Nirgends lässt sich besser Abstand von der Hektik des Alltags finden als draußen in der Natur. In den Ostalpen, verteilt über die Täler und Gipfel befinden sich die Alpenvereinshütten des DAV, ÖAV und AVS. Unsere Hüttenwirtsleute laden euch ein, eine Weile zu bleiben, für eine kleine Verschnaufpause auf dem Weg oder über Nacht. Sie heißen euch willkommen im einfachen Leben inmitten der wilden Bergnatur mit ihren Bewohnern. Damit ihr eine erlebnisreiche Tour und einen entspannten Hüttenaufenthalt genießen könnt, ist eine gute Planung wichtig. Wir haben euch einige Tipps und Hinweise zusammengestellt.

FAQs: Online Hütten-Reservierungssystem (OHRS)

Die häufigsten Fragen zum Hütten-Reservierungssystem

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Auf mehr als 150 DAV-Hütten kann man seinen Schlafplatz online reservieren! Das Online Hütten-Reservierungssystem für Alpenvereinshütten ist ein länderübergreifendes Projekt zwischen den alpinen Verbänden AVS, DAV, ÖAV und SAC. Einen allgemeinen Überblick über das OHRS gibt's hier. 

Übernachten im Winterraum

Was euch erwartet und was ihr beachten müsst

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Was er ist, was euch erwartet und was ihr beachten müsst In der kalten Jahreszeit von September bis März sind viele Hütten nicht geöffnet, trotzdem erfordern lange Skitouren, Durchquerungen oder Wetterumschwünge einen Schutzraum. Deshalb bieten viele Hütten einen Winterraum an. Dieser funktioniert im Prinzip wie eine Selbstversorgerhütte, ist aber rustikaler. Das heißt die Anzahl der Bettenlager und der Aufenthaltsraum ist beschränkt und die Ausstattung auf das Nötigste reduziert.       

Gepäckversicherung auf Hütten

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Ihr Reisegepäck ist bei Übernachtung auf einer bewirtschafteten Hütte des DAV versichert.   Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte Unfall eines Transportmittels Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch   

Packliste für die Hüttenübernachtung

Alles, was Sie benötigen

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Was Übernachtungsgäste auf einer Alpenvereinshütte benötigen, haben wir in einer Packempfehlung zusammengestellt.

Winterräume auf DAV-Hütten

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Hier finden Sie alle Winterräume auf DAV-Hütten.

Unter 18 alleine auf Hütten?

Infos für alleinreisende Jugendliche

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Wer noch unter 18 Jahre alt ist, ist noch minderjährig.   Aber muss man überhaupt volljährig sein, um auf einer Alpenvereinshütte übernachten zu können?   Nein, muss man nicht. Eine Übernachtung auf den Alpenvereinshütten ist als Minderjährige/r möglich. Allerding empfehlen wir euch ein paar Dinge zu beachten.   Fact: In Deutschland gibt es zu diesem Thema keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn ihr ins Ausland reist, checkt bitte dort die Bestimmungen. Faustregel: Ab etwa 14 Jahren können Kinder und Jugendlichen ohne Aufsichtsperson allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen. Trotzdem braucht ihr die Einwilligung eurer Eltern, da sie nach wie vor die Aufsichtspflicht für euch haben und zur Verantwortung gezogen werden, wenn euch unterwegs etwas passiert.    Nehmt deshalb unbedingt euren Pass oder euren Personalausweis, eine sog. Reisevollmacht der Eltern und eine Fotokopie des Personalausweises eurer Eltern mit.   Bevor ihr auf die Hütte geht, reserviert euch einen Schlafplatz. Dabei könnt ihr euch beim Hüttenwirt als Jugendliche ankündigen. 

Broschüren

Unsere Alpine Heimat - Alpenvereinshütten & Alpenvereinswege

Lesen Sie mehr in unserer Broschüre.

Alle Broschüren

Einfach mal abschalten

Handyfreie Berge

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Warum wir das Handy in den Bergen lieber in der Hosentasche lassen sollten.

Video: Alpenvereinshütten stellen sich vor

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Alpenvereinshütten freuen sich Jahr für Jahr auf Gäste. Hüttenwirt Arthur präsentiert die Geraer Hütte in den Zillertaler Alpen. Was macht eine Alpenvereinshütte aus? 588 Alpenvereinshütten freuen sich Jahr für Jahr auf Gäste. Was macht eine Alpenvereinshütte aus? Hüttenwirt Arthur präsentiert die Geraer Hütte in den Zillertaler Alpen. Alle Alpenvereinshütten finden Sie unter www.alpenverein.de/huettensuche 

Hüttentest auf alpenverein.de

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Wie schmeckte das Essen auf der Kaunergrathütte? Wie gemütlich ist es im Gastraum des Heinrich-Schwaiger-Hauses? Und wie war das Lager? Der Hüttentest bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen und sich durch die Bewertungen anderer Gäste inspirieren zu lassen – von über tausend Alpenvereinshütten und privaten Hütten. Der Hüttentest wurde bereits vor über zehn Jahren vom jdav-Landesverband Bayern ins Leben gerufen und nun vom Bundesverband übernommen. In Zeiten von Holidaycheck und Tripadvisor spielen Vergleiche und Bewertungen eine immer größere Rolle. Der Hüttentest soll nicht nur den Gästen Orientierung bieten, er wird darüber hinaus gleichzeitig als Werkzeug zur Qualitätssicherung genutzt. 

Zu Gast auf Alpenvereinshütten - Wichtiges in Kürze

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Sie möchten auf einer Alpenvereinshütte übernachten? Hier bieten wir Ihnen den notwendigen schnellen Überblick.     

Hütten des Deutschen Alpenvereins

Hüttenkategorien, Winterräume und Selbstversorgung

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Der Deutsche Alpenverein betreibt insgesamt 322 öffentlich zugängliche Schutzhütten, die jeweils von einer Sektion verwaltet werden.

Hütten- und Tarifordnung für AV-Hütten

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Die Hütten- und Tarifordnung legt die Grundregeln für den Aufenthalt auf einer Alpenvereinshütte fest. Grundlegendes zum Aufenthalt auf Hütten Die Alpenvereine (AVS, DAV, ÖAV) betreiben unter teilweise sehr schwierigen Bedingungen ca. 550 Schutzhütten der Kategorien I und II, die allen Bergsteigerinnen, Bergsteigern und Bergwandernden Unterkunft und – soweit sie bewirtschaftet sind – auch Verpflegung bieten. Die Ausstattung ist zumeist schlicht, der Charakter ursprünglich. Alpenvereinsmitglieder unterstützen mit ihren Mitgliedsbeiträgen wesentlich die Erhaltung der Hütten und genießen daher Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern. Ihnen gleichgestellt sind Mitglieder von Alpinen Vereinen, die ein Gegenrechtsabkommen mit den oben genannten Alpenvereinen haben.   Die nachfolgende Hütten- und Tarifordnung richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte und Pflichten. Ihre Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander und Sicherheit (z.B. Brandschutz) gewährleisten. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die hier nicht gesondert erwähnt werden. Die Alpenvereine betreiben auch einzelne Berggasthöfe (Kategorie III), für die diese Hüttenordnung keine Gültigkeit hat. Dort gilt lediglich eine Ermäßigung für Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte (vgl. 3. Tarife).      1. Meldepflicht und Ausweis   1.1 Eintrag ins Hüttenbuch Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.   2. Anspruch auf Schlafplätze 2.1 Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben: Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht  zugemutet werden kann; Rettungsmannschaften im Dienst.   2.2 Hygienische Auflagen Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.   2.3 Reservierungen und Stornogebühr Die Hüttenwirtsleute dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegennehmen. Es steht den Hüttenbewirtschaftern frei Anzahlungen einzuheben bzw. im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt eine angemessene Stornogebühr geltend zu machen. Details erhalten Sie von den Hüttenwirtsleuten.     3. Nächtigungstarife 3.1 Nächtigungstarife für AV-Mitglieder und Gleichgestellte Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten ermäßigte Nächtigungstarife. Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises. Die Nächtigungstarife enthalten die Reisegepäcksversicherung; zusätzliche AV-spezifische Abgaben, Servicegebühren und Zuschläge dürfen nicht erhoben werden. Die Nächtigungstarife sind gegen Aushändigung eines von der hüttenbesitzenden Sektion festgelegten Nachweises (z.B. Kassenbon oder Schlafmarke) zu entrichten. Dieser Nachweis gilt auch als Bestätigung für die Reisegepäcksversicherung. Eine unterkunftsseitig vorgegebene Verknüpfung der Reservierung eines Übernachtungsplatzes mit einem Verpflegungsangebot (z.B. Halbpension) ist nicht zulässig.1   Obergrenze Nächtigungstarife auf Kat. I Hütten (für Nichtmitglieder zuzügl. mind. EUR 12)   Mitgliedertarife, Kat I   Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) Junioren (ab dem 18. Geburtstag) Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag)* Kinder Zweierzimmer** max. 36,00 € 36,00 € 17,00 € 10,00 € Mehrbettzimmer max. 25,00€ 25,00 € 13,00 € 8,00 € Matratzenlager/Winterraum max. 15,00 € 12,00 € 7,00 € 0,00 € * Den Jugendtarif erhalten ebenso Jugendleiter*innen und Jugendführer*innen bei Vorlage ihres Jugendleiter*innen-/Jugendführer*innen-Ausweises mit gültiger Jahresmarke. ** Zweierzimmer stellen Ausnahmen dar - soweit diese vorhanden sind, gelten die oben angeführten Preise.   Nächtigungstarife auf Kat. II Hütten Der Nächtigungstarif für Mitglieder muss um mindestens EUR 12 niedriger sein als jener für Nichtmitglieder. Für 0- bis 24-jährige gelten maximal die festgelegten Nächtigungstarife in den jeweiligen Kategorien der Kat. I Hütten.   Nächtigungstarife auf Kat. III Hütten Für Nächtigungen in Kat. III Hütten erhalten Mitglieder mind. 10% Rabatt.   3.2 Einräumung von Vergünstigungen für hüttenbesitzende Sektion Den Mitgliedern der hüttenbesitzenden Sektion dürfen keinerlei Vergünstigungen gegenüber anderen Alpenvereinsmitgliedern eingeräumt werden.   3.3 Kostenlose Übernachtung Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis, Tourenführer*innen, Ausbilder*innen, Fachübungsleiter*innen, Jugendführer*innen, Jugendleiter*innen und Familiengruppenleiter*innen des ÖAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).   3.4 Überbelegung   Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.   3.5 Nächtigungstarife für Veranstalter Der Übernachtungsstarif für Veranstalter darf nicht geringer sein als der Übernachtungstarif für Mitglieder. Veranstaltern (juristische Personen und ähnliche Einrichtungen, z. B. Schulen) kann von der hüttenbesitzenden Sektion ein Nachlass auf die Nächtigungstarife eingeräumt werden.  Die Buchung, Abwicklung und Abrechnung liegt in der Verantwortung der Sektion. Der Veranstaltertarif ist eine „Kann-Bestimmung“, d.h. Sektionen, die Probleme in der vorgegebenen Abwicklung sehen, müssen auf Grundlage obenstehender Nächtigungstarife verfahren. Für diesen Fall muss eine klare Trennung zwischen Mitglied und Nichtmitglied vorgenommen werden.     4. Verpflegung 4.1 Angebotsverfügbarkeit Zumindest von 12 bis 20 Uhr muss mindestens eine warme Mahlzeit angeboten werden. Die Hütten-Wirtsleute haben das Frühstück und das Teewasser zeitlich abgestimmt auf die lokale bergsteigerische Notwendigkeit anzubieten.   4.2 Bergsteigerverpflegung Für mindestens ein "Bergsteigeressen" zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 9,00 €. Das Bergsteigeressen ist mindestens ein vegetarisches Gericht und ist auf der Speisekarte auszuweisen. Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge. Nur Mitglieder besitzen das Recht auf Teewasser für 3,00 €/Liter (inkl. 2 Tassen).   4.3 Infrastrukturbeitrag (verbleibt bei den Hüttenwirtsleuten) Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.     5. Erste Hilfe Material In jeder Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigem Maße durch die Sektion bereitzustellen.   6. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld 6.1 Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.   6.2 Hüttenruhe Generell soll von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hütten-Wirtsleute können aber im Einvernehmen mit der Sektion den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24:00 Uhr festsetzen. Die tatsächliche Zeit der Hüttenruhe ist gut sichtbar anzuschlagen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.   6.3 Musizieren und Konzerte Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den Hütten-Wirtsleuten gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.   6.4 Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Köpfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hütten-Wirtsleute können für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.   6.5 Rauchen Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.   6.6 Verhalten im Schlafraum In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.   6.7 Verhalten bei Platzmangel Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.   6.8 Mitnahme von Haustieren In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit den Hüttenwirtsleuten abgeklärt werden. Zusätze:      Sofern Haustiere gestattet sind, kann eine angemessene Reinigungspauschale von mindestens 10 € erhoben werden. dürfen diese die Hütte nur gereinigt und trocken betreten. dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen. Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.   6.9 Beschädigung Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.   7. Aufsicht, Beschwerden 7.1 Hausrecht Die Hütten-Wirtsleute üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstands der hüttenbesitzenden Sektion aus.   7.2 Verstoß gegen die Hüttenordnung Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.   7.3 Handhabung von Beschwerden Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die hüttenbesitzende Sektion zu richten. Gegen deren Entscheidung kann der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin das Präsidium des Bundesverbandes (DAV) / Hauptvereins (ÖAV)  anrufen, wenn er bzw. sie geltend macht, die Sektion habe gegen Vorschriften des Alpenvereins verstoßen.   8. Schlussbestimmung Diese Hütten- und Tarifordnung muss in jeder Hütte aufliegen und jedem Gast mit der Aufforderung zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Ein Auszug mit den wichtigsten den Hüttengast betreffenden Bestimmungen (z.B. Nächtigungstarife) ist an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.   Gültig ab 01.01.2022 Verabschiedet auf der Hauptversammlung 2012, mit Änderungen des DAV-Verbandsrates 2017  Abschnitte 3 und 4 aktualisiert und verabschiedet durch den Verbandsrat 2021, 1von der Hauptversammlung 2021 ergänzt und verabschiedet 

Gegenrecht - preiswert unterwegs auf Hütten in Europa

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Alpenvereinsmitglieder übernachten nicht nur auf Hütten des DAV preiswert. Verschiedene Alpenvereine haben ein Gegenrechtsabkommen für Ihre Mitglieder geschlossen. Das Abkommen „Gegenrecht auf Hütten“ vergünstigt die Übernachtung der Mitglieder der unterzeichneten Vereine auf den Schutzhütten im Alpenraum.   

Der alpine Allrounder für den Bergsport

DAV Tourenrucksack alpin

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