Gegenrecht - preiswert unterwegs auf Hütten in Europa

Immer weiter wandern. Foto: LoggaWiggler/Pixabay

Durch das Abkommen „Gegenrecht auf Hütten“ können Mitglieder der unterzeichnenden Vereine Schutzhütten im Alpenraum zu vergünstigten Konditionen nutzen.

Internationales Gegenrecht

Österreichisches Gegenrecht

Internationales Gegenrecht

Inhalte

Die unterzeichneten Vereine verpflichten sich, in den Schutzhütten, für deren Bau, Unterhalt oder Bewirtschaftung sie verantwortlich sind, den Mitgliedern der anderen unterzeichneten Vereine das Recht auf Gegenseitigkeit einzuräumen.

In einer Schutzhütte, die einem der unterzeichneten Vereine gehört, hat jedes Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie das Mitglied des hüttenbesitzenden Vereins.

Der Benutzer der Schutzhütten hat insbesondere den gleichen Übernachtungs­tarif wie das Mitglied des Landesvereins zu bezahlen.

Voraussetzung

Um auf Hütten der Gründervereine zu gleichen Kosten übernachten zu können, müssen die Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten "GEGENRECHT–RÉCIPROCITÉ" eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen.

Mitglieder

An der "Internationalen Vereinbarung" sind die Gründervereine, sonstige hüttenbesitzende Vereine sowie nicht hüttenbesitzende Vereine beteiligt.

Gründervereine sind:

  • Deutscher Alpenverein DAV

  • Österreichischer Alpenverein ÖAV

  • Fédération Francaise des Clubs Alpins et de Montagne FFCAM

  • Federacion Espanola de Deportes de Montana y Escalanda FEDME

  • Club Alpino Italiano CAI

  • Schweizer Alpen-Club SAC

Sonstige hüttenbesitzende Vereine sind:

  • Alpenverein Südtirol AVS

  • Federazione Alpinistica Ticinese FAT

  • Liechtensteiner Alpenverein LAV

  • Planinska Sveza SloveniJe PZS

  • Vereinigung des akademischen Alpenclubs der Schweiz VAAC

Nicht hüttenbesitzende Vereine sind:

  • Club Alpin Beolge CAB

  • Groupe Alpin Luxenbourgeois GAL

  • Nederlandse Klimen Bergsport Vereniging NKBV

  • Alpine Club (UK) AC

Die Mitglieder der genannten Vereine genießen Gegenseitigkeitsrecht im Sinne der oben genannten Vereinbarungen.

Bei allen Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins ist das Gegenrechtslogo bereits auf dem Mitgliedsausweis abgedruckt.

Für diejenigen Mitglieder von UIAA-Mitgliedsverbänden, die dem Gegenrecht nicht pauschal beigetreten sind, können deren Mitglieder beim Gegenrechts-Sekretariat Einzelmarken erwerben.

Österreichisches Gegenrecht

Inhalte

Die Mitglieder der nachfolgend genannten Verbände erhalten das Gegenrecht auf allen österreichischen Hütten. Dies umfasst die jeweiligen Mitgliederrechte und -pflichten, insbesondere haben sie das Recht auf die gleichen Übernachtungstarife wie die Mitglieder der hüttenbesitzenden Verbände.

Das Österreichische Gegenrecht gilt auf allen DAV-Hütten in Österreich.

Voraussetzung

Zur Inanspruchnahme des österreichischen Gegenrechtes, müssen die Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten "AUT-Hütten - Gegenrecht" eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen.

Mitglieder

  • Österreichischer Alpenverein

  • Deutscher Alpenverein

  • Österreichischer Alpenklub

  • Alpine Gesellschaft Preintaler

  • Naturfreunde Österreich

  • Österreichischer Touristenclub

  • Österreichische Bergsteigervereinigung

  • Alpine Gesellschaft Haller

  • Alpine Gesellschaft Krummholz

  • Akad. Alpenklub Innsbruck