Von der Hauptversammlung werden alle vier Jahre drei Rechnungsprüfer*innen gewählt. Diese prüfen das Kassen- und Rechnungswesen und erstatten der Hauptversammlung jährlich Bericht.
Dabei werden sie durch die Wirtschaftsprüfung unterstützt, die von der Hauptversammlung im Einvernehmen mit der Rechnungsprüfer*innen auf Vorschlag des Verbandsrates berufen wird.