Der Deutsche Alpenverein bietet ab sofort für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung als optionale Zusatzversicherung an.
DAV-Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich können eine Hundebergungsversicherung abschließen. Versichert ist der im Versicherungsnachweis genannte Hund. Hierzu sind Name, Geburtsdatum und Chipnummer anzugeben. Versichert gilt der Hund in Obhut des DAV-Mitgliedes, von dem die URV Hundebergungsversicherung abgeschlossen wurde. Der Hund gilt auch in Obhut des Ehepartners/der Ehepartnerin/des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers als versichert, sofern ein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt.
Der Versicherungsvertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrages. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Versicherungsjahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
Was ist versichert?
Ihr Hund muss geborgen werden? Dann leistet die Versicherung Entschädigung, wenn dies aus einem versicherten Ereignis geschieht.
Wann liegt ein versicherter Fall vor?
Ein solcher liegt vor, wenn nach Beginn des Versicherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versicherte Ereignis trifft
Sie
Ihren Ehepartner/Ihre Ehepartnerin/Ihren Lebensgefährten/Ihre Lebensgefährtin
Ihr minderjähriges Kind (Es muss eine DAV-Familienmitgliedschaft bestehen)
Ihren versicherten Hund
Ein versichertes Ereignis liegt vor im Falle
a.) eines leistungspflichtigen Ereignisses aus dem Alpiner Sicherheits-Service gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den DAV Alpiner Sicherheits-Service (AVB DAV ASS 2025).
Dieses Ereignis betrifft eine der folgenden Personen:
Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin
Ehepartner/Ehepartnerin/Lebensgefährte/Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers, sofern ein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt
minderjähriges Kind, sofern ein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt und das Kind in einer DAV-Familienmitgliedschaft mitversichert ist oder
b.) einer
lebensbedrohenden Verletzung oder
Notlage des versicherten Hundes in unwegsamen Geländen während der Begleitung bei einer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den DAV Alpiner Sicherheits-Service aufgeführten sportlichen Aktivitäten (AVB DAV ASS 2025, Teil A – Ziff. 2).
Hinweis: Versichert ist der Hund nur in Obhut des Versicherungsnehmers oder in Obhut des Ehepartners / Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, sofern ein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt (AVB DAV ASS 2025, Teil A – Ziff. 1.1).
Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer bei Expeditionen, die Reiseziele über 7000 Höhenmeter enthalten und Pauschalreisen außerhalb Europas, siehe hierzu in den Downloads unter Allgemeine Versicherungsbedingungen Besonderen Bedingungen § 4 Ziffern 4 und 7).
Welche Kosten werden erstattet?
Im Versicherungsfall erstattet die Versicherung die Bergungskosten für den versicherten Hund nach erfolgter Bergung des Hundes durch Bergrettung, Bergwacht oder einen ähnlichen Verein bzw. Organisation.
Pro Schadenfall beträgt die maximale Entschädigung 3.000 EUR je versichertem Hund.
Jahresbeitrag
12,00 EUR pro Hund
Schadenmeldung
Ihre Unterlagen zum Schaden schicken Sie bitte an:
Union Reiseversicherung AG
Reiseservice
D-66087 Saarbrücken
E-Mail: schaden@urv.de