Der DAV hat sich am ersten Nationalen Wiederherstellungsplan beteiligt. Er fordert eine entschlossene Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die alpine Lebensräume priorisiert und den Zugang zur Natur wahrt.
Alpine Lebensräume zuerst. Alpine Fließgewässer, Rasen, Moore und Quellen sind in ungünstigem Zustand und gehören nach oben auf die Agenda. Gesunde, klimaresiliente Bergmischwälder sind zugleich der beste Schutz vor Naturgefahren.
Zugang zur Natur wahren. Für Klettern, Wandern und Skibergsteigen gibt es längst wirksame, regional abgestimmte Lenkungskonzepte. Einschränkungen für Erholungssuchende müssen fachlich belegt und verhältnismäßig sein. Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht.
Konkret werden und finanzieren. Der Entwurf braucht benannte Projektgebiete und grenzüberschreitende Alpenmaßnahmen. Die Finanzierung muss über den EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 und das LIFE-Programm gesichert werden. Jeder investierte Euro zahlt sich achtfach aus.
Nach Einreichen der Stellungnahme befasst sich nun das Kabinett mit den Vorschlägen, bevor diese an die EU-Kommission übermittelt werden. Der DAV begleitet auch diesen Prozess, bevor im Frühjahr wieder eine öffentliche Beteiligung am an der aktualisierten Fassung des Nationalen Wiederherstellungsplans stattfindet. Der DAV möchte dann auch die zentralen Punkte des Alpine Biodiversity Action Plan, der Anfang 2027 auf der Alpenkonferenz entschieden werden soll, in den Nationalen Wiederherstellungsplan einbinden.