Naturschutz-Deregulierungsgesetz Vorarlberg

Berg-Hauswurz in den Alpen Foto: DAV/Marieke Vogt

Die Vorarlberger Landesregierung plant eine Novellierung des Naturschutzgesetzes, sowie Änderungen im Jagdgesetz, Fischereigesetz und weiteren Gesetzen. Ziel soll es dabei sein, Verfahren zu beschleunigen und Kosten in der Verwaltung einzusparen. Allerdings gehen die geplanten Änderungen mit erheblichen Einschnitten im Naturschutz und Einschränkungen der Beteiligungsrechte einher.

Besonders betroffen wäre die Naturschutzanwaltschaft, eine Instanz, die in den österreichischen Bundesländern explizit geschaffen wurde, um die Natur in Verfahren zu vertreten. Sie ist auch eine wichtige vermittelnde Stelle zwischen Bürger*innen und den Behörden in Naturschutzbelangen. Ihre Rechte sollen nun in 16 Punkten beschnitten werden. Aus Verfahren nach dem Vorarlberger Naturschutzgesetz soll sie ausgeschlossen werden und sich stattdessen nur noch zu Umweltbelangen nach EU-Recht äußern dürfen.

Es werden außerdem verschiedene Stellungnahme- und Entscheidungsfristen stark gekürzt, sowohl für die Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen, als auch für betroffene Gemeinden und die Behörde selbst.

Viele Schwellenwerte sollen zudem angehoben werden, sodass weniger Vorhaben einer Naturschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen.

Nach der Einschätzung von ÖKOBÜRO bestehen außerdem Bedenken, dass einige der geplanten Gesetzesänderungen nicht vereinbar sind mit EU-Recht (z.B. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Aarhus-Konvention) und der Alpenkonvention.

Der DAV spricht sich entschieden gegen alle geplanten Einschnitte im Naturschutz und in den Beteiligungsrechten aus.

Die Stellungnahme des DAV zum Gesetzesentwurf