Externe Hinweisstelle des DAV

Wichtige Infos auf einen Blick

Neben dem internen Hinweisgebersystem der DAV-Bundesgeschäftsstelle steht Hinweisgebenden ab dem 1. März 2026 zusätzlich eine unabhängige externe Hinweisstelle zur Verfügung.

Der DAV ist hierzu an die unabhängige Hinweisgeberstelle für Sportfachverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angeschlossen. Diese Meldestelle wird von vollständig weisungsfreien Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten betrieben.

Die Hinweisstelle bietet Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden, Athlet*innen, Mitgliedern und weiteren Personen im Umfeld des DAV die Möglichkeit, Hinweise auf Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen durch hauptberufliche oder ehrenamtliche Mitarbeitende sicher, vertraulich und auf Wunsch anonym zu melden.

Hinweis: Für Meldungen zu Fehlverhalten von Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden oder weiteren Personen unserer Mitgliedsvereine (Sektionen) ist die externe Hinweisstelle nicht zuständig.

Aufgaben der Externen Hinweisstelle

Die externe Hinweisstelle übernimmt die

  • Entgegennahme von Hinweisen

  • Beratung der hinweisgebenden Person zum Ablauf des Verfahrens

  • Weiterleitung der Hinweise an die zuständige Institution (abhängig vom betroffenen Integritätsbereich)

  • Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts (soweit gewünscht)

Wichtig: Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt der externen Hinweisstelle arbeitet unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen des DAV.

Schutz und Anonymität

  • Hinweise können auf Wunsch vollständig anonym übermittelt werden.

  • Die externe Hinweisstelle wahrt die Anonymität der hinweisgebenden Person gegenüber der zuständigen Institution.

  • Vergeltungsmaßnahmen gegen hinweisgebende Personen sind verboten und werden vom Verband geahndet.

  • Hinweisgebende Personen unterfallen, soweit anwendbar, dem Schutz der §§ 35 ff. HinSchG.

  • Der Schutz gilt insbesondere für Hinweise, die in gutem Glauben abgegeben werden.

  • Nicht schützenswert sind hinweisgebende Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Sachverhalte melden.

Kontakt zur externen Hinweisstelle:

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln und Herr Rechtsanwalt Christian Heuking zur Verfügung.

Telefon: +49 211 44 03 57 71

E-Mail: Zentrale_Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de

* Wenn Sie Ihre Meldung verschlüsselt per E‑Mail übermitteln möchten, senden Sie zunächst eine kurze Nachricht von einer E‑Mail‑Adresse mit Verschlüsselungszertifikat an Zentrale_Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de.
Sie erhalten anschließend eine Antwort zum Austausch des Zertifikats. Danach können Sie Ihre Meldung sicher verschlüsselt versenden.

Internetbasiertes Meldesystem: Zur Meldung

Postanschrift:

HEUKING · VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf

Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite des DOSB.