Gegenrecht - preiswert unterwegs auf Hütten in Europa
Das Abkommen „Gegenrecht auf Hütten“ vergünstigt die Übernachtung der Mitglieder der unterzeichneten Vereine auf den Schutzhütten im Alpenraum.
1. Internationales Gegenrecht
Inhalte
Die unterzeichneten Vereine verpflichten sich, in den Schutzhütten, für deren Bau, Unterhalt oder Bewirtschaftung sie verantwortlich sind, den Mitgliedern der anderen unterzeichneten Vereine das Recht auf Gegenseitigkeit einzuräumen.
In einer Schutzhütte, die einem der unterzeichneten Vereine gehört, hat jedes Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie das Mitglied des hüttenbesitzenden Vereins.
Der Benutzer der Schutzhütten hat insbesondere den gleichen Übernachtungstarif wie das Mitglied des Landesvereins zu bezahlen.
Voraussetzung
Um auf Hütten der Gründervereine zu gleichen Kosten übernachten zu können, müssen die Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten "GEGENRECHT-RÈCIPROCITE`" eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen.
Mitglieder
An der "Internationalen Vereinbarung" sind die Gründervereine, sonstige hüttenbesitzende Vereine sowie nicht hüttenbesitzende Vereine beteiligt.
Gründervereine sind:
- Deutscher Alpenverein DAV
- Österreichischer Alpenverein ÖAV
- Fédération Francaise des Clubs Alpins et de Montagne FFCAM
- Federacion Espanola de Deportes de Montana y Escalanda FEDME
- Club Alpino Italiano CAI
- Schweizer Alpen-Club SAC
Sonstige hüttenbesitzende Vereine sind:
- Alpenverein Südtirol AVS
- Federazione Alpinistica Ticinese FAT
- Liechtensteiner Alpenverein LAV
- Planinska Sveza SloveniJe PZS
- Vereinigung des akademischen Alpenclubs der Schweiz VAAC
Nicht hüttenbesitzende Vereine sind:
- Club Alpin Beolge CAB
- Groupe Alpin Luxenbourgeois GAL
- Nederlandse Klimen Bergsport Vereniging NKBV
- Alpine Club (UK) AC
Die Mitglieder der genannten Vereine genießen Gegenseitigkeitsrecht im Sinne der oben genannten Vereinbarungen.
Bei allen Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins ist das Gegenrechtslogo bereits auf dem Mitgliedsausweis abgedruckt.
Für diejenigen Mitglieder von UIAA-Mitgliedsverbänden, die dem Gegenrecht nicht pauschal beigetreten sind, können deren Mitglieder beim Gegenrechts-Sekretariat Einzelmarken erwerben.
2. Österreichisches Gegenrecht
Inhalte
Die Mitglieder der nachfolgend genannten Verbände erhalten das Gegenrecht auf allen österreichischen Hütten. Dies umfasst die jeweiligen Mitgliederrechte und -pflichten, insbesondere haben sie das Recht auf die gleichen Übernachtungstarife wie die Mitglieder der hüttenbesitzenden Verbände.
Voraussetzung
Zur Inanspruchnahme des österreichischen Gegenrechtes, müssen die Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten "Österreichische Hüttenmarke" eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen.
Mitglieder
- Österreichischer Alpenverein
- Deutscher Alpenverein
- Österreichischer Alpenklub
- Alpine Gesellschaft Preintaler
- Naturfreunde Österreich
- Österreichischer Touristenclub
- Österreichische Bergsteigervereinigung
- Alpine Gesellschaft Haller
- Alpine Gesellschaft Krummholz
- Akad. Alpenklub Innsbruck