Coronavirus: Kann ich jetzt noch in die Kletterhalle gehen?
13.03.2020, 18:40 Uhr
Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf den Betrieb der Kletterhallen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Update 16.3., 12.00 Uhr
Sehr viele Kletteranlagen sind behördlich geschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Kletterbetrieb in den nächsten Tagen gänzlich zum Erliegen kommt.
Nicht notwendige Sozialkontakte sollten in den nächsten Tagen maximal eingeschränkt werden.
Kann ich jetzt noch in die Kletterhalle gehen?
Das Coronavirus macht auch an den Eingangstüren der Kletterhallen nicht Halt. Einige Hallen sind den Empfehlungen mancher Landessportbünde und des DOSB bereits gefolgt und haben den Betrieb eingeschränkt oder komplett eingestellt, um einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken (Stand: 15.3.).
Mit weiteren Einschränkungen und Schließungen ist zu rechnen.
Wie kann ich mich schützen?
Das A und O ist eine sorgfältige Handhygiene. Die Übertragung des Virus geschieht vornehmlich über Tröpfcheninfektion. Es seien daneben auch Schmierinfektion und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen möglich, wie das Robert-Koch-Institut erklärt. Viele Menschen meinen, nur Desinfektionsmittel kann vor dem Virus schützen. Das ist aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht so. Häufiges und intensives Händewaschen ist das wichtigste Mittel, um eine Ansteckung zu vermeiden. Richtiges Händewaschen geht in 5 Schritten:
- Hände unter fließendes Wasser halten
- Hände gründlich überall einseifen
- Seife 20-30 Sekunden verreiben
- Hände unter fließendem Wasser abspülen
- Hände sorgfältig mit eigenem oder einem Einweghandtuch abtrocknen
Kommen die Hände mit dem Virus in Kontakt und man berührt danach sein Gesicht, können die Erreger über Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion verursachen. Habe ich gerade nicht die Möglichkeit, mir die Hände zu waschen, fasse ich mir also möglichst nicht ins Gesicht.
In der Kletterhalle sollte ich nahen Kontakt zu Personen meiden, die offensichtlich an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind und mich möglichst in einem Abstand von 1 bis 2 Metern aufhalten. Dabei sollte ich nicht panisch, sondern pragmatisch agieren. In den allermeisten Fällen ist ein Kontakt ungefährlich.
Können Viren auf Klettergriffen sitzen?
Derzeit gibt es noch keine genauen Daten, wie lange das Coronavirus auf festen und trockenen Oberflächen überleben kann. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind diese Viren nicht besonders stabil (Stand: 13.3.). Klettergriffe oder Trainingsgeräte können Coronaviren also nicht mehr oder weniger als andere Oberflächen übertragen. Wenn sich alle Kletterer an die empfohlene Handhygiene halten, kann das Risiko gering gehalten werden. Der DAV hat den Sektionen empfohlen, auch in den Trainingsbereichen auf die Hygienevorschriften hinzuweisen.
Wie sollte ich mich verhalten, um andere zu schützen?
Wenn ich mich unwohl oder gar krank fühle, sollte ich nicht in eine Kletterhalle gehen. Und das nicht nur, um mich selbst auszukurieren, sondern auch, um andere zu schützen. In der Halle, in der Umkleide oder im Bistro trete ich mit vielen Menschen in Kontakt, die sich bei mir anstecken könnten. Sollte ich in der Halle husten oder niesen, halte ich die Armbeuge vor Nase und Mund. Nach dem Naseputzen wasche ich mir die Hände, bevor ich wieder klettere. Wenn ich mich nicht gut fühle, gehe ich sofort nach Hause. Auch wenn es sich, wie in den allermeisten Fällen, nur um eine normale Erkältung handelt, sollte ich meine Mitkletterer schützen und nicht ängstigen.
Was passiert mit meiner Zeitkarte oder Abo, wenn die Kletterhalle vorübergehend geschlossen werden muss?
Wenn eine Kletterhalle durch eine behördliche Anordnung wegen einer Virusepidemie geschlossen werden sollte, gelten grundsätzlich die sogenannten „Regeln für höhere Gewalt“. Nach diesen ist der Kletterhallenbetreiber nicht in der Pflicht, Schadensersatz zu leisten. Die Nutzungsbedingungen der Dauerkarten sind jedoch nicht einheitlich geregelt und können sich von Sektion zu Sektion unterscheiden. Deshalb sind allgemeine Aussagen schwierig. Unterschiede bestehen zum Beispiel in den Pflichten, die gegenüber Mitgliedern im Vergleich zu Nichtmitgliedern bestehen.
Stand: 15.3.2020
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