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Sektionentage, Sektionenverbände, Landesverbände

Neben den traditionellen Sektionentagen/Sektionenverbänden, die vor allem für die Kommunikation zwischen den Sektionen einer Region zuständig sind, existieren seit Mitte der 1990er Jahre DAV-Landesverbände als eingetragene Vereine.

 

Sektionentage/Sektionenverbände

Die Sektionen des DAV e.V. bilden auf regionaler Ebene Zusammenschlüsse, sogenannte Sektionentage bzw. Sektionenverbände.

Alle Sektionen sind automatisch Mitglied in einem dieser Zusammenschlüsse. Die Sektionentage/Sektionenverbände können den Bereich eines, mehrerer oder auch nur Teile eines Bundeslandes umfassen und haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. 

Sie bereiten die Inhalte der Hauptversammlung vor, unterbreiten Vorschläge für die Wahl der Regionenvertretungen im Verbandsrat und unterstützen die Sektionen bei der Erfüllung überörtlicher Aufgaben.


Traditionell gibt es bundesweit folgende Sektionentage/Sektionenverbände

 

Landesverbände

Die Sektionen können sich zu rechtsfähigen, gemeinnützigen Landesverbänden zusammenschließen. Umfasst ein Landesverband mehr als drei Viertel der Sektionen eines Bundeslandes und stimmen die regionale Ausdehnung von Landesverband und Sektionenverband/Sektionentag überein, kann der Sektionenverband/Sektionentag dem Landesverband seine Aufgaben übertragen.

Die Landesverbände haben vor allem die Aufgabe, die Interessen der Sektionen auf Landesebene, insbesondere gegenüber Behörden und Verbänden und in erster Linie auf den Gebieten des Kletterns, des Wettkampfsports und des Naturschutzes zu vertreten.

Mitgliederrechte kommen den Landesverbänden nicht zu, jedoch haben sie für die Themenbereiche Klettern, Naturschutz und Wettkampfsport ein eingeschränktes Antrags- und Rederecht auf der Hauptversammlung.

 

Aktuell gibt es 11 DAV-Landesverbände:

 

Tagung der Sektionen- und Landesverbände

Die Sprecher und Sprecherinnen bzw. die Vorstände der regionalen Zusammenschlüsse treten jährlich zu einer Tagung zusammen, die dem gegenseitigen Informationsaustausch dient. An diesem Treffen nehmen auch Mitglieder des Präsidiums, der Geschäftsleitung sowie beauftragte Mitarbeitende der Bundesgeschäftsstelle teil.

 

 

Weitere Infos unter § 28 der DAV-Satzung.

 

Struktur des DAV

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Der Deutsche Alpenverein e.V. (DAV) besteht aus mehr als 350 rechtlich selbstständigen Vereinen, den Sektionen, und einer Stiftung. Gemeinsam bilden sie als Solidargemeinschaft den Bundesverband. Eine Mitgliedschaft im DAV ist nur über eine Mitgliedschaft in einer Sektion möglich. Der DAV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist gemeinnützig anerkannt. Der Vereinszweck ist der DAV-Satzung § 2 zu entnehmen.