Reisegepäckversicherung für Hüttengäste

Versichert ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich gegen folgende Schadensfälle:

  1. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte 

  2. Unfall eines Transportmittels 

  3. Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald sich das Gepäck der Übernachtungsgäste in der Hütte befindet oder an die Hüttenwirtsleute zur Aufbewahrung oder Beförderung gegeben wird und endet mit Verlassen der Hütte oder der Entgegennahme des Reisegepäcks von den Wirtsleuten.

Gepäckstücke von Tagesgästen sind versichert, soweit sie dem Hüttenpersonal zur vorübergehenden Aufbewahrung oder zur Beförderung zwischen Tal und Berg übergeben wurden.

Schäden außerhalb der Hütte oder des Transportes sind nicht versichert.

Bitte melden Sie jeden Schaden bei den Hüttenwirtsleuten vor Ort an. Ab einer Schadenhöhe über € 250,- ist zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, der Verbraucherschutzinformation, der Leistungsüberblick und dem Formular zur Anzeige eines Schadens.

Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen  Link vornehmen: Schadensmeldung Würzburger Versicherung