Alpiner Sicherheitsservice ASS

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten

Erstattet werden die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen je Person und Ereignis bis 25.000 Euro, bei Unfalltod  jedoch nur bis zu 5.000 Euro.

Informationen des DAV in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum Alpinen Sicherheits-Service ASS, Reise-, Sport und Freizeitschutz RSF und Expeditionsversicherung ExpS

Obwohl die Corona-Pandemie Anfang April 2023 in Deutschland für offiziell beendet erklärt wurde, möchten wir die bestehende Kulanz weiter fortführen und behalten daher die Erweiterung des Versicherungsschutzes für alle DAV-Produkte bei.

Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Leistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Bereits in der Vergangenheit gab es eine Kulanzregelung für Covid-19 in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Diese Regelung wird ab 30.06.2023 bis 31.12.2023 verlängert. Die Informationen zur Kulanzregelung sind hier zusammengefasst: Kulanzentscheidung zu den Ausschlüssen beim DAV.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind.

Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF und die Auslandsreisekrankenversicherung AKV.

In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wg Corona, Lockdown, Terror). Wichtige Links:

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Bernhard Assekuranzmakler GmbH                  
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 - 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 - 35
Internet: www.bernhard-assekuranz.com
e-mail: service@bernhard-assekuranz.com

Schadensmeldung

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:

Schadensmeldung Würzburger Versicherung

Sie können auch das unten bereitgestellte Formular nutzen, oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

2. Unfallbedingte Heilkosten

Erstattet werden Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten. Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Schadensmeldung

Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:

Schadensmeldung Würzburger Versicherung

Sie können auch das oben bereitgestellte Formular nutzen, oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

3. 24 Stunden Notrufzentrale

Die 24 Stunden Notrufzentrale erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 besteht ein Unfallversicherungsschutz:

  • 5.000 Euro bei Unfalltod

  • 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)

  • 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Schadensmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1218 (aus dem Ausland: +49 611/533 98753).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Was im Todesfall zu beachten ist:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1218 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/533 98753) anzuzeigen.

Alle übrigen Unfälle und Schäden, bei denen eine bleibende Invalidität zu befürchten ist, müssen innerhalb von 15 Monaten dem Versicherer R+V gemeldet werden.

Kontakt zur Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de

Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG)

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000 Euro, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.

Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung: Tel.: 089/121521-0, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Geltungsbereich ASS

Der ASS gilt weltweit bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen. Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter Expeditionsversicherung.

Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen. Bescheinigungen über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis in englischer Sprache können bei der Bernhard Assekuranz (E-Mail: Susanne.Gierer@bernhard-assekuranz.com) angefordert werden.