Rucksäcke vor Hütte
Auf der Hütte genießen DAV-Mitglieder eine Gepäckversicherung. Foto: DAV/Philippe Steinmayr
Versicherungsschutz für Hüttengäste

Gepäckversicherung auf Hütten

Versichert ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich gegen folgende Schadensfälle:

  1. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte

  2. Unfall eines Transportmittels

  3. Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch

Was muss ich beachten?

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald sich das Gepäck der Übernachtungsgäste in der Hütte befindet oder an die Hüttenwirtsleute zur Aufbewahrung oder Beförderung gegeben wird und endet mit Verlassen der Hütte oder der Entgegennahme des Reisegepäcks von den Wirtsleuten.

Gepäckstücke von Tagesgästen sind versichert, soweit sie dem Hüttenpersonal zur vorübergehenden Aufbewahrung oder zur Beförderung zwischen Tal und Berg übergeben wurden.

Schäden außerhalb der Hütte oder des Transportes sind nicht versichert.

Jeder Schaden muss bei den Hüttenwirtsleuten vor Ort angemeldet werden. Ab einer Schadenhöhe über € 250,- ist zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Nähere Informationen zur Gepäckversicherung

Name Größe
Versicherungsbedingungen 36.54 KB
Leistungsüberblick 125.39 KB
Schadenanzeige 593.54 KB
Verbraucherschutzinformation 89.74 KB

Themen dieses Artikels