Landesentwicklungsprogramm Bayern auf dem Prüfstand

Flächennutzung und Landschaftsplanung, Tourismus, Industrie und Natur, Energie, Mobilität und Klimaschutz – das Landesentwicklungsprogramm (kurz LEP) in Bayern legt fest, wie es im Freistaat in den einzelne Sektoren weitergehen soll. Im Speziellen auch, wie sich der Bayerische Alpenraum entwickeln soll. An den Plänen der Staatsregierung hat der DAV einiges zu kritisieren.

Die vollständige Stellungnahme des DAV zur Neuerung des Landesentwicklungsprogramm steht unten zum Download zur Verfügung.

Weitermachen wie bisher geht nicht mehr

Mit jedem Tag werden die Herausforderungen unserer Zeit deutlicher sichtbar: Klimakrise, Artensterben, Flächenverbrauch und Energieknappheit verlangen entschlossenes Handeln in allen Bereichen. Die wirtschaftliche Entwicklung kann nicht losgelöst von Natur- und Klimaschutzbelangen betrachtet werden, eine übergreifende und integrative Entwicklungsplanung muss her. Das ist einer der grundlegenden Kritikpunkte des DAV an der Neuerung des LEP: Es fehlt die Vernetzung der einzelnen Bereiche. Das zeigt sich zum Beispiel im Absatz zum Klimaschutz: Laut Klimaschutzgesetz soll Bayern bis spätestens 2040 klimaneutral sein. Konkrete Ziele für den Weg dorthin fehlen im Landesentwicklungsprogramm aber vollständig – obwohl es eigene Kapitel für zentrale Handlungsfelder wie Mobilität und Erneuerbare Energien enthält.

Konkrete Ziele in Sachen Klimaschutz fehlen im Landesentwicklungsprogramm für Bayern. Foto: Bierli/Pixabay

Was das Landesentwicklungsprogramm für den Alpenraum vorsieht

Für die Entwicklung des Alpenraums gibt es einen eigenen – recht berühmten – Abschnitt im LEP: Den Alpenplan. Der feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Jubiläum, 1972 wurde er als vorgezogener Teilabschnitt des bayerischen LEP eingeführt. Mit dem Klimawandel und der fortschreitenden Erschließung der Alpen spielt dieses raumplanerische Instrument eine immer bedeutendere Rolle. Der DAV fordert, dass in der Neuerung des LEP geregelt werden muss, welche Rolle die bayerischen Alpen unter anderem auch für die Gewinnung erneuerbarer Energien spielen werden – das wird im bisherigen Entwurf nämlich nicht erwähnt. Ein zunehmender Nutzungsdruck auf das sensible Ökosystem ist zu befürchten.

Außerdem fordert der DAV auch im Bereich Tourismus, insbesondere im Wintertourismus, eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Konzepte. So werden in Bayern durch die Seilbahnförderrichtlinie immer noch Neu- und Ausbauten von Seilbahnen und Beschneiungsanlagen finanziell unterstützt, ohne dabei eine Nachhaltigkeitsprüfung vorzunehmen. Angesichts der immer milderen Winter und der immer kürzeren Kälteperioden sollte vor einer Förderung grundsätzlich geprüft werden, ob die Anlagen überhaupt zukunftsfähig sind. Denn die Klimamodelle und Prognosen zeigen, dass die Schneesicherheit in Bayerns Bergen weiter rapide abnimmt.

Auch ein umfangreiches Mobilitätskonzept mit Fokus auf die Förderung des Öffentlichen Verkehrs und die Reduktion von motorisiertem Individualverkehr sollte Grundlage für Finanzierungen sein.

Gleichzeitig schützt der Alpenplan aber auch Gebiete in den Bayerischen Alpen: Dort dürfen dann nur „landeskulturelle Maßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen zum Beispiel Forstwege; der Bau von Seilbahnen ist und bleibt in diesen Zonen aber tabu.

Stellungnahme des DAV zur Fortschreibung des LEP in Bayern

Was ist das Landesentwicklungsprogramm?

Landesentwicklungsprogramme, kurz LEP, gibt es in mehreren deutschen Bundesländern. Sie schreiben Regelungen zur Raumentwicklung und -ordnung fest. Das bedeutet, dass das bayerische Landesentwicklungsprogramm auch über die bayerischen Alpen bestimmt – seien es Ausweisungen von Naturschutzzonen oder Erschließungspläne. Ein Teilabschnitt des bayerischen LEP ist übrigens der Alpenplan, der vielen ein Begriff sein dürfte. Er regelt die Verkehrserschließungen und unterteilt den bayerischen Alpenraum dafür in drei Zonen:

  •  Zone A, in der Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen oder Straßen landesplanerisch grundsätzlich unbedenklich sind.

  • Zone B, in der Verkehrsvorhaben nur unbedenklich sind, wenn dies im Einzelfall im Hinblick auf landesplanerische Vorgaben geprüft wurde.

  • Zone C, in der abgesehen von sog. landeskulturellen Maßnahmen (Alm- und Forstwege) Verkehrsvorhaben landesplanerisch unzulässig sind.

2017 hatte die damalige Staatsregierung beschlossen, den Alpenplan zu ändern: Der Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn sollte ermöglicht werden, indem das betreffende Gebiet aus der höchsten Schutzzone C herausgenommen wird. Nicht zuletzt die vehemente Kritik des DAV und vieler anderer Naturschutzverbände verhinderte die Änderung: Der Alpenplan besteht unverändert fort, es wurden sogar weitere Flächen in die Schutzzone C aufgenommen.