Hüttenbesuch
Hüttenkategorien, Winterräume und Selbstversorger

Ramolhaus - Hütte des Deutschen Alpenvereins (DAV)
Hütten der Kategorie I
Eine Hütte der Kategorie I ist eine Schutzhütte, die ihren ursprünglichen Charakter als Stützpunkt für den Bergsteiger und Bergwanderer bewahren muss. Ausstattung und Verköstigung sind einfach. Sie ist Stützpunkt in einem bergsteigerisch bedeutsamen Gebiet und für den Besucher nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Hilfen erreichbar; der Aufstieg erfordert in der Regel mindestens eine Gehstunde. Sie kann bewirtschaftet, bewartet, unbewirtschaftet oder ein Biwak sein.
Hütten der Kategorie II
Eine Hütte der Kategorie II ist eine Alpenvereinshütte mit Stützpunktfunktion in einem vielbesuchten Gebiet, die sich wegen ihrer besseren Ausstattung und Verköstigung für mehrtägigen Winter- und/oder Sommeraufenthalt, zum Skilauf und Familienurlaub
besonders eignet. Sie kann mechanisch erreichbar sein (beispielsweise Zufahrtsmöglichkeit mit PKW oder Lift in Reichweite) und ist in der Regel ganzjährig bewirtschaftet.
Hütten der Kategorie III
In die Kategorie III fällt eine Hütte, wenn sie mechanisch erreichbar, vorwiegend Ausflugsziel für Tagesbesucher ist und nur wenige Nächtigungen aufweist. Die Verpflegung entspricht dem landesüblichen Angebot.
Selbstversorgerhütten
Die ersten vom Alpenverein eingerichteten Hochgebirgsstützpunkte waren Hütten für Selbstversorger mit meist sehr einfachem Komfort. Bewirtschaftete Hütten sind erst eine Einrichtung des vergangenen Jahrhunderts. Wer Selbstversorgerhütten sucht, findet die gewünschten Informationen auf der Website der DAV - Hüttensuche und im gedruckten Hüttenverzeichnis des DAV. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch auf einer Selbstversorgerhütte bei der hüttenbesitzenden Sektion an, klären Sie die Zahlung und informieren Sie sich über die Zugänglichkeit: Selbstversorger-hütten können frei zugänglich, oder mit einem AV-Schloss versperrt sein. Den AV-Schlüssel erhalten Sie bei Ihrer Sektion.
Selbstversorgerräume
Winterräume
Tipps für die Nutzung von Selbstversorgerhütten und Winterräumen
- Vor dem Feuermachen nachsehen, ob Herd und Rauchabzug in Ordnung sind und das Wassergrand gefüllt ist
- Sparsam mit dem Holz umgehen, es weder auf dem Herd noch auf dem Fußboden zerkleinern
- Mit offenem Feuer und Licht vorsichtig umgehen
- Benütztes Geschirr spülen und wieder aufräumen
- Schlafstellen ordnen und die Decken an ihrem Platz verwahren. Nicht weggehen, ohne vorher Tisch und Herd zu säubern und den Raum zu lüften
- Ins Hüttenbuch eintragen und im eigenen Interesse das nächste Ziel angeben
- Vorgeschriebene Gebühren bezahlen, auch für das verbrauchte Holz - wenn keine Kasse eingebaut ist, per Erlagschein direkt an die zuständige Sektion
- Vor dem Verlassen der Hütte Feuer löschen, Aschenlade und Wassergrand entleeren und Fenster und, wenn vorhanden, Fensterläden schließen
- Tür abschließen und Hüttenschlüssel bei der zuständigen Sektion abgeben
- Mängel, z.B. zerbrochene Fensterscheiben, beschädigtes Türschloss, kleiner Holzvorrat, unverzüglich der hüttenbesitzenden Sektion mitteilen








