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Reglement Klettern

Der internationale Kletterverband IFSC (International Federation of Sport Climbing) hat ein umfassendes Regelwerk für alle den Wettkampfbereich betreffenden Punkte verfasst. Dieses Reglement ist Grundlage für alle nationalen Wettkämpfe und wird durch das „Nationalen Regelwerk Klettern“ lediglich erweitert.

Das Grundlagenpapier des Sportkletterns als Wettkampfsport ist die Sportordnung des DAV.

Detaillierte Bestimmungen für Lead-, Speed- und Boulderwettkämpfe in Deutschland enthält das Nationale Regelwerk Klettern. Dieses ist für alle Aktiven und für die Wettkampfjury bindend. Das Regelwerk kann unten als pdf-File heruntergeladen werden. Grundlage hierfür sind die Internationalen Wettkampfbestimmungen. Diese sind auf internationalen Wettkämpfen der IFSC für teilnehmende Athleten bindend.
Angewendet wird das Reglement auf allen DAV-Sportkletterwettkämpfen von den DAV Schiedsrichtern und DAV Routenbauern.

 
 

Lizenz zum Klettern

Für die Teilnahme an nationalen Kletterwettbewerben sowie an Landesmeisterschaften ist die DAV Kletterlizenz notwendig. Diese Lizenz ist kostenlos. Die Ziele und Vorteile, die den formalen Aufwand leicht aufwiegen, liegen auf der Hand:
 
Ein Athlet entscheidet sich zumindest für eine Saison für eine bestimmte Sektion/Mitgliedsverein im DAV bei nationalen Wettkämpfen/ Landesmeisterschaften zu starten. Auf der anderen Seite wird vielleicht die ein oder andere Sektion versuchen, einen bestimmten Athlet in seinen Reihen zu haben.
 
Der Kontakt zwischen Sektion/Athlet, Landesverband und DAV Leistungssport wird intensiviert.
 
Der Ablauf der Lizenzbeantragung:

Lizenzen müssen immer über den zuständigen DAV-Landesverband beantragt werden. Dieser sendet die Lizenzanträge gesammelt an die DAV Leistungssport gGmbH.

 

Lizenzbeantragung bis zum 31.01. :

  • Die DAV Leistungssport gGmbH stellt auf alpenverein.de das Antragsformular zur Verfügung. Das Antragsformular wird darüber hinaus an einen Verteiler von Athleten, an die DAV-Landesverbände und an die Sektionen bzw. Vereine selbst geschickt.
  • Das Formular wird vom/von Athleten/der Athletin ausgefüllt und von der Sektion/dem Verein/der Startgemeinschaft bestätigt.
  • Die Sektion/der Verein/die Startgemeinschaft (z.B. Sport- oder Ausbildungsreferent) oder der Sportler selbst leitet das Formular bis Mitte/ Ende Januar an den zuständigen Landesverband (Leistungssportreferenten) weiter.
  • Der Leistungssportreferent führt die Anträge zusammen und leitet die kompletten Anträge zum Stichtag 31.1. an den DAV - Ressort Leistungssport - weiter, der die Lizenzen ausstellt und die gesamte Lizenzliste verwaltet.
  • Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle kann der Sportler/ die Sportlerin seinen Lizenzstatus unter folgendem Link abfragen: Login Nationale Kletterlizenz
  • Für einen Start auf Landes- und nationalen Wettkämpfen reicht der bestätigte Lizenzstatus im System aus. Eine Versendung einer Lizenzkarte oder Lizenzmarke erfolgt NICHT.

Ausnahme: Lizenzbeantragung nach dem 31.01. :

Procedere grundsätzlich wie oben; für den sofortigen Start auf einem Wettkampf erhält der/die Sportler/in vom zuständigen Landesverband eine „vorläufige Lizenz“, die 6 Wochen gültig ist. Diese vorläufige Lizenz kann auch vor Ort bei einem Wettkampf von einem LV-Vertreter ausgestellt werden. Hier gilt die Regelung des jeweiligen Landesverbands/ der Wettkampfausschreibung. Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle kann der Sportler/ die Sportlerin seinen Lizenzstatus unter folgendem Link abfragen: Login Nationale Kletterlizenz

 

Gültigkeitsdauer der Lizenz:

Aufgrund neuer Datenschutzvorgaben sowie einem Urteil des BGHs zur Ausgestaltung von Sportscheidsgerichtsvereinabrungen müssen alle Lizenzen für die Saison 2019 neu benatragt werden. Die Lizenz behält so lange ihre Gültigkeit, bis der Sportler/ die Sportlerin einen Sektionswechsel vornimmt (Wechsel immer nur zum neuen Jahr möglich – nicht während der laufenden Saison!) oder sich die NADA-/ Antidoping-Bestimmungen ändern. Ebenso muss der/ die Sportler/in für das Jahr, in dem er/ sie die Volljährigkeit erlangt, einen neuen Lizenzantrag stellen.
 

Antragsfrist:

Die kompletten Lizenzanträge inklusive aller dazugehörigen Anlagen müssen bis Mitte/ Ende Januar beim zuständigen Landesverband eingegangen sein. Der Landesverband leitet zum Stichtag 31. 01. die Unterlagen an die DAV Leistungssport gGmbH weiter.

Nach Ablauf der Antragsfrist zu Jahresbeginn ist weiterhin eine Beantragung über die LV möglich. Hier können die LV eine „vorläufige Lizenz“ ausstellen, die 6 Wochen Gültigkeit besitzt. Die endgültige Lizenz erhält der Sportler/ die Sportlerin, wenn der zuständige LV die kompletten Unterlagen an die DAV Leistungssport gGmbH übersendet hat.