Rechnungsprüfung
Von der Hauptversammlung werden alle fünf Jahre mindestens drei Rechungsprüferinnen und/oder -prüfer gewählt. Diese prüfen das Kassen- und Rechnungswesen des Vereins und erstatten der Hauptversammlung jährlich Bericht.
Dabei werden sie durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüferin unterstützt, der/die von der Hauptversammlung im Einvernehmen mit den Rechnungsprüfern auf Vorschlag des Verbandsrates berufen wird.
Rechnungsprüferinnen und -prüfer
- Nikolaus Adora, Sektion Hanau
- Rita Endres-Steiger, Sektion Pirmasens
- Erwin Stolz, Sektion Landsberg
Weitere Infos zur Rechungsprüfung unter § 26 DAV-Satzung.