Hütten und Kletterhallen im Lockdown
05.11.2020, 13:18 Uhr
Seit dem 2. November soll das öffentliche Leben in Deutschland auf ein Minimum heruntergefahren werden. Die Regelungen, die Bund und Länder erlassen haben, betreffen auch den Alpenverein. Die meisten Hütten und Kletteranlagen sind deshalb während des Lockdowns geschlossen.
Touristische Übernachtungen sind verboten
In einigen Details unterscheiden sich die Corona-Verordnungen der Bundesländer, touristische Übernachtungen sind allerdings in ganz Deutschland verboten. Das bedeutet, dass auch die Alpenvereinshütten – sowohl bewirtschaftete als auch Selbstversorgerhütten – vorerst keine Gäste beherbergen dürfen.
Nicht verboten ist hingegen, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Bei ein paar wenigen Hütten gibt es also den wohlverdienten Kaiserschmarrn, allerdings nur als Picknick. Wer das Angebot nutzen möchte, sollte sich im Voraus unbedingt telefonisch bei der Hütte rückversichern. Ausreichend Getränke und (Notfall-)Proviant gehören auf jeden Fall in's Gepäck.
Unterschiedliche Regelungen für Kletteranlagen
Deutlich stärker als bei den Regelungen für Hütten zeigt sich der Föderalismus in Bezug auf Kletteranlagen. Für die Nutzung von Sporthallen und Sportstätten gelten in den Bundesländern sehr unterschiedliche Vorgaben – teilweise ist die Nutzung komplett verboten, mancherorts ist Sport auf Freiluftanlagen erlaubt, in anderen Bundesländern dürfen Hallen öffnen, sofern die Ordnungs- und Gesundheitsämter die Hygienekonzepte anerkennen. Deshalb am besten direkt bei der Halle oder der Sektion informieren, ob und unter welchen Bedingungen Klettern möglich ist.