Recht und Versicherung
Grundlagen und Links
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Recht
In welchen Gesetzen und Gesetzesbüchern festgeschrieben ist, welche Rechte Menschen mit Behinderungen in Deutschland zustehen und wie mehr Gleichstellung erreicht werden soll, ist auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zusammengefasst.
www.behindertenbeauftragte.de
Schätzungsweise 650 Millionen Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bietet umfassende Informationen zu allen Fragen zur UN-Behindertenrechtskonvention.
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Grundsatzpapiere und Materialien zur Inklusion im Sport veröffentlicht der Deutsche Olympische Sportbund auf seiner Website.
www.dosb.de
Der DAV will die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Bergsport und in den DAV voranbringen. Deshalb hat der Verbandsrat des DAV am 07. November 2014 das Positionspapier „Inklusion leben! - Menschen mit und ohne Behinderung treiben gemeinsam und gleichberechtigt Bergsport“ beschlossen.
DAV JDAV Positionspapier Inklusion.pdf
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Mitgliedschaft
Schwerbehinderte ab 18 Jahren erhalten auf Antrag einen ermäßigten Beitragssatz (Kategorie B-Mitglied mit ermäßigtem Beitrag 27xx). Voraussetzung: Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Schwerbehindertenausweis
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Versicherung
Die Würzburger Versicherung deckt die Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab. Die R+V Versicherung ist für die Unfallversicherung zuständig. Darüber hinaus ist eine Mitglieder-Sporthaftpflichtversicherung im Versicherungspaket integriert. Hier ist die Art der Behinderung entscheidend.
Alpiner Sicherheits Service ASS, hier: Bergrettung, Würzburger Versicherung:
„Lt. Ziffer 3.4. (siehe Anlage: AVB-DAV-ASS 04_2012) ist es so, dass Menschen mit Behinderungen nicht über Ihre Fähigkeiten in die Kletterhalle oder auf Tour gehen dürfen.“
Alpiner Sicherheits Service ASS, hier: Unfallversicherung, R+V Versicherung:
„Lt. Ziffer 3.4 AVB-DAV-ASS 04_2012 ist es so, dass Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat – auf die Unfallversicherung keine Anwendung finden, wenn die versicherte Person einen Unfall vorsätzlich erleiden will; eine vorsätzliche Herbeiführung eines Unfalls liegt noch nicht vor, wenn eine Person mit einer Behinderung am Bergsport teilnimmt.
Allerdings kann es zu Leistungsminderungen kommen, wenn die Erkrankung / Behinderung zu 25% oder mehr mitgewirkt haben (Ziffer 3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008) oder betroffene Körperteile bzw. deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt waren (Ziffer 2.1.2.2.3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008). Keine Leistung erfolgt an Personen, die laut Ziffer 4 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008 versicherungsunfähig sind (siehe R+V AUB 2008 im Anhang).“
Ergänzend kann auch Pkt. 5 der R+V AUB 2008 relevant sein.
ASS Unfallvers. R+V AUB 2008
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AVB-DAV-ASS-2017-06-01.17_SG85.pdf
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