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Breites Engagement für Inklusion bei der Sektion Weimar

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Die Sektion Weimar setzt sich seit 2017 für die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bergsport ein. Inzwischen gibt es eine feste Trainingsgruppe, die in diesem Jahr sogar ihren ersten Wettkampf in der Kletterhalle abhalten konnte: Den 1. Special Olympics Thüringen Landeswettbewerb im Klettern. Eine weitere Premiere war die Teilnahme der Sportlerinnen und Sportler der Special Olympics am 22. Weimarer Kletterwettkampf.

Gemeinsam heraus aus der Komfortzone

Inklusives Trekkingprojekt des DAV

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Inklusives Trekkingprojekt des DAV Schroffe Felsen, anspruchsvolle Wege, acht Eintausender-Gipfel auf einer Tagesetappe: Die Gipfelroute des Goldsteigs im Bayerischen Wald forderte die Trekkinggruppe des Inklusionsprojekts des DAV ziemlich. Die Bergsportler*innen mit und ohne Behinderung waren im September 10 Tage lang gemeinsam unterwegs und durchquerten die Kernzone des Nationalparks im größten zusammenhängenden Waldgebiet Europas. Gemeinsam konnte die 12-köpfige Gruppe die Herausforderungen überwinden, die sich einzelne z.B. wegen einer Lähmung, Bewegungseinschränkung, einer chronischen oder Autoimmun-Erkrankung sonst  nicht zugetraut haben. 

Angebote für Menschen mit Behinderung im DAV

Inklusiver Bergsport in den Sektionen

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„Inklusiver Bergsport!“, so könnte das Ende einer Aufzählung eines Menschen mit Behinderung lauten, der seinem Gegenüber erläutert, wie Vielfalt und Teilhabe im Sport kontinuierlich Beschränkungen für Behinderte aufbrechen. Bereits seit einigen Jahren gibt es in den über 350 Sektionen des DAV einige Vereinsgruppen, die sich gezielt der Arbeit mit Menschen mit Behinderung widmen und herausragende Inklusionsarbeit präsentieren, die zum Teil sogar mit Ehrenpreisen ausgezeichnet wurde. Ziel des DAV ist es, in Zukunft konstant den Auf- und Ausbau einer inklusiven Bergsportlandschaft innerhalb des Verbands zu fördern. 

Recht und Versicherung

Grundlagen und Links

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Recht   In welchen Gesetzen und Gesetzesbüchern festgeschrieben ist, welche Rechte Menschen mit Behinderungen in Deutschland zustehen und wie mehr Gleichstellung erreicht werden soll, ist auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zusammengefasst.   www.behindertenbeauftragte.de   Schätzungsweise 650 Millionen Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bietet umfassende Informationen zu allen Fragen zur UN-Behindertenrechtskonvention.   www.institut-fuer-menschenrechte.de   Grundsatzpapiere und Materialien zur Inklusion im Sport veröffentlicht der Deutsche Olympische Sportbund auf seiner Website.   www.dosb.de   Der DAV will die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Bergsport und in den DAV voranbringen. Deshalb hat der Verbandsrat des DAV am 07. November 2014 das Positionspapier „Inklusion leben! - Menschen mit und ohne Behinderung treiben gemeinsam und gleichberechtigt Bergsport“ beschlossen.   DAV JDAV Positionspapier Inklusion.pdf [185 kb]     Mitgliedschaft   Schwerbehinderte ab 18 Jahren erhalten auf Antrag einen ermäßigten Beitragssatz (Kategorie B-Mitglied mit ermäßigtem Beitrag 27xx). Voraussetzung: Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.   Schwerbehindertenausweis [839 kb]     Versicherung   Die Würzburger Versicherung deckt die Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab. Die R+V Versicherung ist für die Unfallversicherung zuständig. Darüber hinaus ist eine Mitglieder-Sporthaftpflichtversicherung im Versicherungspaket integriert. Hier ist die Art der Behinderung entscheidend.   Alpiner Sicherheits Service ASS, hier: Bergrettung, Würzburger Versicherung:   „Lt. Ziffer 3.4. (siehe Anlage: AVB-DAV-ASS 04_2012) ist es so, dass Menschen mit Behinderungen nicht über Ihre Fähigkeiten in die Kletterhalle oder auf Tour gehen dürfen.“   Alpiner Sicherheits Service ASS, hier: Unfallversicherung, R+V Versicherung:   „Lt. Ziffer 3.4 AVB-DAV-ASS 04_2012 ist es so,  dass Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat – auf die Unfallversicherung keine Anwendung finden, wenn die versicherte Person einen Unfall vorsätzlich erleiden will; eine vorsätzliche Herbeiführung eines Unfalls liegt noch nicht vor, wenn eine Person mit einer Behinderung am Bergsport teilnimmt.   Allerdings kann es zu Leistungsminderungen kommen, wenn die Erkrankung / Behinderung zu 25% oder mehr mitgewirkt haben (Ziffer 3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008) oder betroffene Körperteile bzw. deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt waren (Ziffer 2.1.2.2.3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008). Keine Leistung erfolgt an Personen, die laut Ziffer 4 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2008 versicherungsunfähig sind (siehe R+V AUB 2008 im Anhang).“   Ergänzend kann auch Pkt. 5 der R+V AUB 2008 relevant sein.   ASS Unfallvers. R+V AUB 2008 [102 kb] AVB-DAV-ASS-2017-06-01.17_SG85.pdf [64 kb]     

Trainer C Klettern mit Menschen mit Behinderung

DAV-Lizenzausbildung

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Um den Inklusionsgedanken zu fördern und Kletterangebote für Menschen mit Behinderungen in den Sektionen aufzubauen, bieten DAV und JDAV in Kooperation mit dem Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS), Special Olympics Deutschland (SOD) und dem Deutschen Gehörlosen-Sportverband (DGS) eine gemeinsam getragene Ausbildung an.   Die Ausbildung besteht insgesamt aus drei Lehrgängen, die in einer Kletterhalle (Indoor) beziehungsweise in der Jugendbildungsstätte Hindelang (z.T. auch Outdoor) stattfinden. In der Ausbildung erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer klettersport- und behinderungsspezifische Kompetenzen. Sie können attraktive, risikoarme und bedürfnisgerechte Klettersportangebote für Menschen mit und ohne Behinderungen entwickeln und dabei die speziellen Sicherungstechniken gemäß den Sicherheitsstandards des DAV anwenden. Tätigkeitsfelder   Betreuung und Leitung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen Planung, Organisation und Durchführung behinderungsspezifischer Kletterveranstaltungen, zum Beispiel offene Gruppen oder Kooperationsangebote zwischen Alpenvereinssektionen und Vereinen des Behindertensports sowie der Behindertenhilfe Nutzung von gruppendynamischen Prozessen und persönlichkeitsbildenden Potenzialen in heterogenen Klettergruppen für Menschen mit und ohne Behinderung  

10 Knigge-Tipps

... zum respektvollen Umgang mit behinderten Menschen

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Respektvoll mit behinderten Menschen umgehen - die Broschüre des Paritätischen Wohlfahrtsverbands gibt 10-Knigge-Tipps

Inklusion in der JDAV

No Limits-Kurse für Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung

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Wandern

Bergsport mit Behinderung

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(Berg-)Wandern ist eine der gesündesten Sportarten überhaupt. Im Gehen finden Wanderinnen und Wanderer Naturgenuss und Erholung. Nicht umsonst wird dem Gehen auch eine meditative Wirkung zugeschrieben. Es gibt viele Wanderwege, die ebenfalls für Behinderte gut zu bewältigen sind, einige davon sogar mit dem Rollstuhl (siehe z. B. www.behindertenkompass.de). Darüber hinaus engagieren sich immer mehr Touristenregionen für ein barrierefreies Wandern in den Alpen sowie im Mittelgebirge. Dazu zählen zum Beispiel Südtirol, Vorarlberg oder Mittelgebirgsregionen wie das Niedtal im Saarland. 

Klettern

Bergsport mit Behinderung

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Ob Hallenklettern, Sportklettern im Klettergarten oder Alpinklettern, die Bewegung in der Vertikalen ist die Krönung des Bergsteigens – egal ob mit oder ohne Behinderung. Mit den künstlichen Kletteranlagen existiert mittlerweile eine optimale Variante, Menschen mit Behinderung das Klettern wohnortnah mit guter Infrastruktur näher zu bringen. Je nach Behinderung bedarf es einer angepassten Ausrüstung. Dies ist im Vorfeld mit den Kletterbetreuern vor Ort zu klären, was gebraucht wird und was gestellt werden kann. 

Schneesport

Bergsport mit Behinderung

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Sport im Schnee bedarf einer guten Fitness, guter Schneekenntnisse und gutem Orientierungsvermögen, bietet dafür aber großen Spaß an der Bewegung. Zudem ist für Menschen mit Behinderung teilweise eine spezielle Ausrüstung notwendig, damit zum Beispiel Skier und Schneeschuhe überhaupt getragen werden können. Eine Beratung bei medizinisch-orthopädischen Ausstattern ist je nach Art der Behinderung zu empfehlen. Darüber hinaus gibt es bereits Leihausrüstung für Behinderte sowie einige wenige barrierefreie Skigebiete. 

Mit Rollstuhl am Berg

Chancen und Grenzen

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Einige Hütten und Wege in den Alpen sind auch für Rollstuhltouren gut nutzbar. Wie für jede Tourenplanung braucht es entsprechende Information, um zu entscheiden welchen Weg man einschlagen will und auf welcher Hütte sich eine Pause oder Übernachtung anbietet. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten und dem ÖAV wurden Kriterien entworfen, die bei der Vorbereitung von Touren mit Rollstuhl unterstützen sollen.   Rollstuhlgerechte Wege Als Angabe für Schwierigkeit wird auch für Rollstuhltouren die Kategorisierung LEICHT, MITTEL und SCHWER verwendet – diese errechnen sich aus Kondition und Technik.   Kondition / Zeitplanung Bei Schwierigkeit 1+2 wird die Zeitberechnung wie bei „Wandern zu Fuß“ verwendet. Schwierigkeit 3+4 bedeutet für Rollstuhltouren die Verdoppelung der Zeit. Verdreifachen der benötigten Zeit bei Wanderungen mit Rollstuhl gilt für Schwierigkeit 5+6. Schwierigkeit / Technik: Die Bewertungsfaktoren für Rollstuhlfahrer sind Steigung, Bodenbelag, Hindernisse, Querneigung, Breite. Diese werden in einer Matrix in 6 Stufen unterteilt, die auch als Text formuliert ist. Die Wege, die bereits beschrieben wurden, sind unter www.alpenvereinaktiv.com zu finden.   Rollstuhlgerechte Hütten Die rollstuhlgerechten Kriterien für Hütten sind eine reduzierte Auswahl der ÖNORM B1600. Die gesamte Norm ist nicht für Alpenvereinshütten anzuwenden. Um sich als „rollstuhlgerecht“, bzw. „bedingt rollstuhlgerecht“ deklarieren zu können, muss die Hütte nach den beschriebenen Kriterien der Wegbeschreibung (leicht/mittel/schwer) für Rollstuhlfahrer erreichbar sein! Hütten, die die Kriterien erfüllen, sind unter www.alpenvereinshuetten.at zu finden. 

Für trockene Füße!

LACD Alpine Gaiter Gamaschen "DAV-Edition"

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