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Unfallmeldung

 
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft einen Versicherungsschutz bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).
Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2007) und Expeditionen.
 
Für die Inanspruchnahme der Versicherung sowie zur Auswertung der Unfälle sollten alle Unfälle gemeldet werden.
 
Meldeformular für Unfälle:
 
 

Bergunfallstatistik

 
Die Sicherheitsforschung erstellt in Zusammenarbeit mit Peter Randelzhofer, dem Vorsitzenden der Kommission Sicherheitsforschung, im Zweijahresrhythmus die Bergunfall- und Notfallstatistik der DAV Mitglieder.
 
Dazu werden alle dem Alpinen Sicherheitsservice ASS (Versicherungsschutz des DAV) für diesen Zeitraum gemeldeten Unfälle und Notfälle ausgewertet. Im Folgenden umfasst der Begriff „Unfall“ auch Notfälle und sonstige Vorkommnisse, bei denen Rettungsinstitutionen
und/oder medizinische Institutionen in Anspruch genommen wurden. In den DAV Unfall-
und Notfallstatistiken sind weder Bergunfälle von Nichtmitgliedern noch ungemeldete Unfälle von Mitgliedern enthalten, auch wenn deren Kenntnis von Nutzen wäre.
 
 
Unfallursachen beim Hallenklettern
Entwicklung der Zahl der Kletterunfälle
   
 
 
 
 
 
 
 
 
   

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