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Neue Hüttenordnung und Hüttentarifordnung für die Alpenvereinshütten

Seit 1. Januar 2008 gilt auf den DAV-Hütten die Neufassung der Hütten- und Tarifordnung.
 
 
Hüttenordnung
 
Die Hauptversammlungen des DAV, OeAV und AVS haben eine einheitliche Hüttenordnung für Hütten der Kategorie I und II verabschiedet. Für einen angenehmen Aufenthalt auf den Alpenvereinshütten sind folgende Grundsätze, die auf der Hüttenordnung beruhen, zu beachten:
  • Tragen Sie sich bitte (mit Mobilnummer) in das Hüttenbuch ein. Sie erleichtern im Unglücksfall der Bergrettung die Suche.
  • Halten Sie die Hütte und die Bergwelt sauber und nehmen Sie bitte Ihre Abfälle wieder mit ins Tal.
  • Rauchen ist in der gesamten Hütte nicht gestattet.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und betreiben Sie keine Audiogeräte.
  • Von 22:00 Uhr (max. 24:00 Uhr) bis 6:00 Uhr ist Hüttenruhe. Wer früh aufsteht, wird gebeten, die Schlafenden nicht zu stören.
  • Bitte betreten Sie die Schlafräume nicht mit Berg- oder Schischuhen.
  • In den Schlafräumen darf nicht mit offener Flamme hantiert werden. Bitte kochen und essen Sie dort nicht.
  • Der Umwelt zuliebe ist für alle Schlafplätze die Verwendung eines Hüttenschlafsacks Pflicht. Dieser kann auch hier gekauft werden.
  • Wenn Sie ein Haustier mitbringen wollen, klären Sie bitte vor Tourantritt mit den Wirtsleuten ab, ob eine Unterbringung möglich ist.
  • Beim Bezahlen der Übernachtungsgebühr stellen Ihnen die Wirtsleute einen Beleg aus, der auch als Nachweis für Ihre Gepäckversicherung gilt.
Eine ausführliche Darstellung der neuen Hüttenordnung finden Sie im Abschnitt Hüttenbetrieb auf der DAV-Homepage.
 
 
Hüttentarifordnung
 
Auch die Rahmensätze für Hüttentarife wurden von den Gremien des DAV und OeAV neu festgelegt. Sie dürfen von den hüttenbesitzenden Sektionen bei der Festlegung ihrer Hüttentarife nicht überschritten werden.
Die Hüttentarifordnung enthält folgende Bestimmungen:
  • Obergrenze für Nächtigungstarife für AV-Mitglieder und Gleichgestellte
  • Veranstaltertarif
  • Bergsteigerverpflegung
  • Infrastrukturbeitrag
  • Umweltbeitrag
  • Selbstversorgerraum (nur für Mitglieder und Gleichgestellte)/Winterraum
Weitere Informationen zur neuen Hüttentarifordnung erhalten Sie im Abschnitt Hüttenbetrieb auf der DAV-Homepage.

 

 
17.01.2008, Carolin Niggl
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