Antworten zum DAV
Der Deutsche Alpenverein ist ein großer Verband - und wirkt manchmal etwas unübersichtlich. Im folgenden haben wir einige Fragen zusammengestellt - vielleicht können wir Ihre damit ja auch beantworten! |
|
|
|
|
| Antworten: |
|
1. Wie ist der DAV organisiert? Was sind Sektionen? |
Der Deutsche Alpenverein besteht aus 354 regionale Vereinen, den so genannten "Sektionen". In München-Untermenzing sitzt die Bundesgeschäftsstelle des DAV. Sie übernimmt vor allem Verwaltungsaufgaben und ist in erster Linie Dienstleister für die Sektionen. Darüber hinaus werden hier die Gremien des Deutschen Alpenvereins betreut. Zudem übernimmt die Bundesgeschäftsstelle übergreifende Aufgaben, z.B. im Naturschutz, bei der Sportentwicklung oder bei den Hütten und Wegen. |
zu den Fragen |
| |
2. Wie werde ich Mitglied beim DAV? |
Um Mitglied beim DAV zu werden, muss man sich für eine der 354 Sektionen entscheiden. Eine zentrale Mitgliedschaft im Dachverband ist nicht möglich. Das ist jedoch keine Besonderheit des DAV, sondern auch bei anderen Verbänden üblich. Als Privatperson ist man z.B. auch nicht im Deutschen Fussballbund Mitglied, sondern bei Werder Bremen, dem FC Bayern oder einem anderen Verein. |
zu den Fragen |
| |
3. Wem muss ich eine Adressänderung mitteilen? |
Bitte melden Sie Adress- oder Namensänderungen immer Ihrer Sektion. In welcher Sektion Sie Mitglied sind, entnehmen Sie am besten Ihrem Mitgliedsausweis. Der Sektionsname ist auf der Vorderseite abgedruckt. |
zu den Fragen |
| |
4. Wie kann ich von einer Sektion des DAV zu einer anderen wechseln? |
Wenden Sie sich bitte an beide Sektionen: bei der alten Sektion melden Sie sich am besten schriftlich ab; bei der neuen Sektion beantragen Sie die Weiterführung der Mitgliedschaft. |
zu den Fragen |
| |
5. Was muss ich tun, wenn ich meine Mitgliedschaft kündigen möchte? |
Die Kündigung kann nur einmal jährlich erfolgen, und zwar bis spätestens 30. September des laufenden Jahres. Bitte schicken Sie ein entsprechendes Schreiben an Ihre Sektion. Ihre Mitgliedschaft endet dann zum 31. Januar des Folgejahres. Für diese 31 Tage im neuen Jahr fallen keine Mitgliedsgebühren mehr an. |
zu den Fragen |
|
|
|
Nach oben |