Als größter deutscher Naturschutzverband sehen wir mit absolutem Bedauern, dass aus politischem Kalkül heraus der wegweisende Gesetzentwurf in letzter Minute gestoppt wird, so Thomas Urban, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Alpenvereins.
Die deutschen Naturschutzverbände haben die Erarbeitung des Umweltgesetzbuches in Anhörungen und Stellungnahmen über Monate hinweg begleitet und unterstützt. Das
Bundesumweltministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der eine deutliche Verschlankung und Vereinheitlichung bedeutet hätte. Damit hätte man im Sinne eines national einheitlichen Naturschutzes hervorragend arbeiten können, so Urban weiter.
Stattdessen drohe nun eine Zersplitterung in 16 Landesgesetze. Konkret könnte das
z.B. bedeuten, dass ein Wanderweg an der Grenze zwischen Bayern und Baden-
Württemberg in einem der beiden Länder nicht mehr begangen werden dürfte, da
unterschiedliche Regelungen für das Betreten von Natur und Landschaft gelten.
Sollte das Umweltgesetzbuch nun tatsächlich endgültig scheitern, fordert der DAV
zumindest eine Novellierung der bereits bestehenden Gesetzgebung im Bereich
Naturschutz, insbesondere des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes. Das
derzeitige Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rahmengesetz, das auf Grund der
Rechtsänderung durch die Föderalismusreform Ende dieses Jahres automatisch außer
Kraft tritt.