Sportvereine sind „Immaterielles Kulturerbe“ der UNESCO
25.03.2021, 16:01 Uhr
2021 nimmt die UNESCO die „Gemeinwohlorientierte Sportvereinskultur” in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes auf. Endlich, möchte man sagen, denn die rund 90.000 Sportvereine in Deutschland leisten mit generationenübergreifenden Angeboten, bürgerschaftlichem Engagement, lokalen Identifikationsmöglichkeiten und sozialen Interaktionen einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft. Der DOSB hatte die Bewerbung 2017 auf den Weg gebracht.
Mit der Auszeichnung als „Immaterielles Kulturerbe“ wird auch die Arbeit der rund acht Millionen ehrenamtlichen Menschen gewürdigt, ohne die das Vereinswesen in seiner bekannten Form kaum möglich wäre. Bei der Bewerbung wurden jedoch auch kritische Faktoren wie Leistungsdruck und Doping offen thematisiert, ein Thema, dem die Sportvereine einen hohen Stellenwert einräumen. Eine Auszeichnungsveranstaltung soll entsprechend der gesundheitspolitischen Lage Mitte bis Ende 2021 stattfinden.
Sportvereine und ihre Geschichte
Wie auch beim Deutschen Alpenverein mit seiner Gründung 1869 reichen die Anfänge des Sportvereinswesen in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert zurück. Die Vereine vernetzen Menschen, bündeln Wissen und Möglichkeiten. Integration und Inklusion sind wichtige Ziele. Umgekehrt trägt zum Beispiel die Zuwanderung ihren Teil zur Lebendigkeit des Sportvereinswesens in Deutschland und zum gegenseitigen interkulturellen Verständnis bei.
Sportvereine bieten zahlreiche Lehr- und Lerngelegenheiten und übernehmen damit wichtige Funktionen, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen. Im Vordergrund steht das Lernen über Bewegung, Technik und Taktik. Darüber hinaus tragen Sportvereine auch zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer Mitglieder bei. Sportler und Sportlerinnen lernen, Regeln zu akzeptieren, sich in ein Team einzubringen, mit den Grenzen der eigenen körperlichen Fähigkeiten sowie mit Erfolgen und Niederlagen im Wettkampf umzugehen.
Der Deutsche Alpenverein
Der DAV besteht aktuell aus 357 rechtlich selbständigen Vereinen (Stand 01.04.21), sogenannten Sektionen. Die DAV-Mitglieder sind Mitglieder in einer Sektion des Deutschen Alpenvereins.
Die Sektionen sind im Rahmen der Satzung des Bundesverbands und ihrer Satzung selbständig und als eingetragene Vereine rechtsfähig.
Die Erfahrung beim Deutschen Alpenverein zeigt deutlich, dass das Vereinsweisen nach wie vor gefragt ist. Es gibt eine anhaltende Nachfrage nach Neugründungen. Alles in allem halten sich Auflösungen und Neugründungen seit Jahren die Waage.
Die Rechtsform Verein hat noch lange nicht ausgedient. Umso mehr ist es gerechtfertigt, die Sportvereine als immaterielles UNESCO-Kulturerbe zu schützen.