Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

Speziell für den Deutschen Alpenverein e.V. und seine Verbandspartner sowie für den Österreichischen Alpenverein (OeAV) und den Alpenverein Südtirol (AVS) hat die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH ein besonderes Produkt zur Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung entwickelt. Versicherbar sind alle Personen, die an einer von DAV, OeAV, AVS oder einem der Verbandspartner organisierten Reise teilnehmen oder einen Aufenthalt auf einer Hütte des DAV, OeAV und AVS selber buchen.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

1. Leistungsumfang in der Reise-Rücktrittsversicherung

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise

  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise

  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der Stornokosten

  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 30,00 EUR pro Person bei Umbuchungen bis max. 42 Tage vor Reiseantritt

2. Leistungsumfang in der Reiseabbruch-Versicherung

  • Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

  • Erstattung der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung 

Was ist in der Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung abgesichert?

  • Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen

  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

  • Verkehrsmittelverspätung

Zusätzlich versicherte Risiken in der Reise-Rücktrittsversicherung

  • Impfunverträglichkeit

  • Verlust des Arbeitsplatzes

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • Kurzarbeit

  • Arbeitsplatzwechsel

  • Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen

  • Nichtversetzung oder Schulwechsel

  • Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst

  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung

  • Einreichung der Scheidungsklage

  • Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt

  • Erkrankung eines Hundes

Der Versicherer leistet bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises, maximal 10.000 Euro. Der Vertrag muss sofort bei Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Der Beitrag beträgt 2,10 % vom Reisepreis pro Person.

Der Risikoträger ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg

Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung abschließen

Bei Rückfragen steht Ihnen die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH als Ansprechpartner zu dem genannten Versicherungsschutz unter Tel.: 08104/8916-0, E-Mail: info@bernhard-reise.com, zur Verfügung.

Der Online-Abschluss kann direkt über https://www.bernhard-reise.com/partner/dav vorgenommen werden.

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den unten breitgestellten Dokumenten.