Organe des DAV
Die Hauptversammlung des DAV

Das oberste Organ des DAV e.V. ist die Hauptversammlung. Diese findet alljährlich an jeweils wechselnden Austragungorten in Deutschland statt.
Teilnahmeberechtigt sind die Vertreter/innen der Sektionen des Deutschen Alpenvereins, die Mitglieder des Verbandsrats, die Sprecher/innen und Vorsitzenden der Sektionenverbände/Sektionentage und Landesverbände, der/die Hauptgeschäftsführer/in sowie beauftragte Mitarbeiter/innen der DAV Bundesgeschäftsstelle und eingeladene Gäste.
Stimmberechtigt in der Hauptversammlung sind die bevollmächtigten Vertreter der Sektionen, wobei sich das Stimmrecht sich nach der jeweiligen Mitgliederzahl richtet.
Antragsberechtigt an die Hauptversammlung sind die Sektionen sowie der Verbandsrat.
Die Hauptversammlung berät und beschließt über die Anträge, über Grundsatzpapiere wie Satzung, Leitbild und Mehrjahresplanung, über die Finanzen des Verbandes und wählt die Mitglieder des Verbandsrates und des Präsidiums.
Von der Hauptversammlung werden in einem demokratischen Willensbildungsprozess die grundlegenden Entscheidungen für die Ausrichtung des Alpenvereins getroffen und daher kommt diesem Gremium eine hohe Bedeutung zu.
Die Satzung des DAV e.V. regelt den Aufbau sowie das rechtliche Handeln des Vereins und damit auch die Grundlagen für die Ausrichtung der Hauptversammlung.
DAV-Satzung 2009.pdf , 76 kb







