Familienmitgliedschaft
Familienbeitrag
Mitgliedsbeitrag für Eltern mit Kindern
Der Familienbeitrag kann bei jeder Sektion, bei der Sie Mitglied werden möchten, beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Alle Familienmitglieder gehören der gleichen Sektion an.
- Alle Familienmitglieder haben die gleiche Adresse.
- Der Mitgliedsbeitrag erfolgt in einem Zahlungsvorgang von einem Konto.
Beitragshöhe
Die Höhe des Familienbeitrags wird von der Sektion festgesetzt.
Er muss mindestens so hoch sein wie die Summe aus A- und B-Beitrag (Stand August 2008).
- 40,90 € Mindestbeitrag A-Mitglied (Vollbeitrag)
- 20,45 € Mindestbeitrag B-Mitglied (ermäßigter Partnerbeitrag)
- 61,35 € Mindestbeitrag Familie
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind über den Familienbeitrag beitragsfrei DAV-Mitglieder. Der Beitrag gilt sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Eltern.
Der Familienbeitrag ist eine personengebundene Mitgliedschaft, d.h. jedes Mitglied im Familienverbund wird als einzelnes Mitglied mit eigenem Ausweis und eigener Mitgliedsnummer geführt.
Mitgliedsbeitrag für Alleinerziehende
Seit 01.01.2008 gibt es einen Beitrag für Alleinerziehende.
Bei diesem Beitrag sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allein Erziehenden wie im Familienbeitrag beitragsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der allein erziehende Vater/die allein erziehende Mutter entrichtet mindestens einen Vollbeitrag (A-Beitrag).
- Alle Familienmitglieder gehören der gleichen Sektion an.
- Alle Familienmitglieder haben die gleiche Adresse.
Der Familienbeitrag/Beitrag für allein Erziehende muss bei der Anmeldung beantragt werden, er wird von der Sektion nicht zwingend automatisch vergeben.















