Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein internationaler Staatsvertrag, der eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums sicherstellen soll. Damit versuchen die Alpenstaaten weltweit als erste Großregion die Beschlüsse von Rio umzusetzen. Unter der Regie des damaligen deutschen Umweltministers Klaus Töpfer fand 1989 in Berchtesgaden (D) die 1. Alpenkonferenz der Umweltminister statt. Die Alpenkonvention wurde dann am 7. November 1991 in Salzburg (A) unterzeichnet von
Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.
Die Alpenkonvention besteht aus einer Rahmenkonvention und den Protokollen (PDF-Download am Ende des Textes) zu ihrer Umsetzung:
Als Mitglied im Club Arc Alpin (CAA), der Vereinigung aller Alpenvereine des Alpenbogens nimmt der DAV als offizieller Beobachter an den Verhandlungen der Alpenkonvention teil. Einzigartig an der Alpenkonvention ist, dass sie ein integratives Vertragswerk ist. Die Konvention hat zum Ziel, sämtliche Anforderungen (Ökologie, Ökonomie und soziale Fragen) an den von elf Millionen Menschen bewohnten und in Teilbereichen sehr intensiv genutzten Alpenraum in Einklang zu bringen und diesen langfristig und nachhaltig zu entwickeln.
Begriffe
Alpenkonferenz
Alle zwei Jahre tagen die zuständigen Minister der Alpenstaaten, um den Prozess der Alpenkonvention zu steuern sowie den Vorsitz der Alpenkonvention festzulegen.
Beobachter
Council of Europe, Euromontana, Alpe Adria, Club Arc Alpin (CAA), CIPRA, COTRAO, AEM, FIANET, ARGE ALP, IUCN, Arbeitsgemeinschaft der Alpenstädte, WIKO Internationales Wissenschaftliches Komitee Alpenforschung
Durchführungsprotokolle
Sie regeln die Umsetzung der Alpenkonvention und stellen eigenständige Vereinbarungen unter dem Dach der Konvention dar. Wird ein Protokoll von drei Mitgliedsstaaten ratifiziert, so hat dieses in diesen Staaten Gültigkeit. Sämtliche Protokolle wurden bereits von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Slowenien unterzeichnet.
Rahmenkonvention
Bei komplexen Vertragswerken ist es üblich, die Ziele und Spielregeln in einem Rahmenvertrag festzulegen. Die Maßnahmen zur Durchführung des Abkommens werden in den Protokollen vereinbart.
Ständiger Ausschuss
Der Ständige Ausschuss besteht aus Delegationen von hohen Beamten der Mitgliedsstaaten. Dieses Organ dient der Erarbeitung der Protokolle und hat die Funktion des ausführenden Organs der Alpenkonvention.
Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention
Die 7. Alpenkonferenz der Umweltminister am 19. November 2002 in Meran hat sich für den Standort Innsbruck entschieden. Das Sekretariat soll als Stabstelle der Alpenkonferenz, des Ständigen Ausschusses, des Vorsitzes und der Vertragsparteien der Alpenkonvention fungieren. Der technische Teil zur Alpenbeobachtung und Forschungskoordination zusammen mit den Universitäten und Forschungseinrichtungen von Innsbruck, Grenoble, Lugano, München und Bozen soll von der Außenstelle Bozen betreut werden.
Adresse:
Goldenes Dachl
Erzherzog-Friedrich-Straße 15
A-6020 Innsbruck
Tel. 0043/512/58 85 89
Umsetzung
Nach Unterzeichnung von Durchführungsprotokollen oder der Rahmenkonvention durch drei Staaten haben diese dort Gültigkeit. Die Alpenkonvention soll im Rahmen notwendiger Gesetzesanpassungen in die regionale, kantonale und kommunale Ebene integriert werden. Jedem Staat steht es frei, höhere nationale Standards zu verwirklichen oder beizubehalten.
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