Versicherungsschutz über die Hütten-Reisegepäck-Versicherung
Das Reisegepäck sämtlicher Personen, die auf bewirtschafteten Hütten des DAV in Deutschland und Österreich übernachten ist durch den Versicherungsschutz über die Hütten-Reisegepäck-Versicherung versichert.
Die Versicherung ersetzt grundsätzlich den Zeitwert des auf eine Hütte des DAV eingebrachten Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung
oder Abhandenkommen während des Transports auf die Hütte durch den Hüttenwirt bis zur Höhe der Versicherungssumme von EUR 1.500,- je Person für Gepäck und zusätzlich EUR 250,- für Bargeld, Kostbarkeiten und Wertpapiere.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen sowie dem Formular zur Anzeige eines Schadens, die für Sie als Download bereit stehen.
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